Stormarner Tageblatt 10.12.2020
Die Stormarner Städte und der Kreis müssen ihre Hauptsatzungen anpassen und Hürden überwinden
Susanne Link und Patrick Niemeier
Bad Oldesloe Angesichts steigender Corona-Zahlen ploppt das Thema seit einigen Wochen überall in Stomarn auf: politische Online-Sitzungen. Der Landtag hat dafür die Voraussetzungen geschaffen. In Fällen höherer Gewalt können nun Videokonferenzen abgehalten werden – zuvor muss jedoch die Hauptsatzung der Gemeinde geändert werden. Die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Zudem müssen die Sitzungen öffentlich sein – durch zeitgleiche Übertragung in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Übertragung übers Internet.
Genau dies werde in Ahrensburg laut des Bürgermeisters Michael Sarach durch den im November gefassten Änderungsbeschluss der Hauptsatzung missachtet: „Da ich diesen Beschluss für rechtswidrig halte, werde ich Widerspruch einlegen.“ Konkret kritisiert Sarach die Streichung des Textes „oder eine vergleichbare Einbindung über Internet“. „Dass sich nur die Stadtverordneten beziehungsweise Mitglieder von Ausschüssen und Beiräten über eine Videokonferenz zuschalten können, die Öffentlichkeit aber nicht über Internet teilnehmen kann, ist nicht zulässig“, sagt Sarach. Die Kommunalaufsicht habe diese Auffassung schriftlich bestätigt. Die Aufhebung des Beschlusses steht auf der Tagesordnung nächsten der Stadtverordnetenversammlung.
In Bargteheide , beschäftigt sich die Verwaltung bereits mit der Praxis, statt mit den Formalitäten. „Zurzeit erarbeitet die Stadt mit den weiteren Trägerkommunen des IT-Verbunds Stormarn die technische und organisatorische Umsetzung solcher Sitzungen“, sagt Pressesprecher Alexander Wagner. Unklar sei beispielsweise, wie Einwohner ihren Fragen einbringen können. Deshalb suchen die sieben Trägerkommunen eine gemeinsame Lösung. Zum IT-Verbund gehören der Kreis, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek und Reinfeld sowie die Ämter Bad Oldesloe-Land und Bargteheide-Land. Zudem sei laut Wagner fraglich, wie oft Videokonferenzen notwendig werden. Der Begriff „höhere Gewalt“ müsse eng ausgelegt werden. „Stand heute würde ich sagen, dass die Abwägung nicht zugunsten von Videokonferenzen ausfällt“, sagt Wagner.
Die Formalitäten sind auch in Glinde erledigt. Frühestens Ende des ersten Quartals 2021 rechne Bürgermeister Rainhard Zug damit, dass Sitzungen als Videokonferenzen möglich sein werden.
In Reinbek muss zunächst die Satzung geändert werden. Diskutiert wird dies bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung. In diesen Tagen wird auch in Bad Oldesloe über eine solche Änderung getagt. Wichtig sei laut Hauptamtsleiter Malte Schaarmann, dass den Bürgern zukünftig ermöglicht werde, im Vorwege schriftlich Anfragen zu den Bürgerfragestunden einzureichen. Auch beim Kreis muss die Satzung noch geändert werden. „Es laufen derzeit noch Anfragen beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, inwieweit Regelungen der Datenschutzgrundverordnung Einfluss auf die Regelungen der Kreis- beziehungsweise Gemeindeordnung haben könnten“, sagt Pressesprecher Michael Drenckhahn.