Landrat gibt Allgemeinverfügung bekannt: Verschärfte Corona-Maßnahmen des Kreises

Stormarner Tageblatt  12.12.2020

Landrat gibt Allgemeinverfügung bekannt: Verschärfte Corona-Maßnahmen des Kreises

Bad Oldesloe Unabhängig von weitergehenden Entscheidungen der Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Bundeskanzlerin in den nächsten Tagen gelten ab dem heutigen Sonnabend entsprechend der Maßgaben bereits verschärfte Corona-Regeln im Kreis Stormarn. Das erklärte Landrat Dr. Henning Görtz gestern. „In allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein wird, unabhängig von der Inzidenz, der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken im öffentlichen Raum untersagt“, sagt Kreissprecher Michael Drenckhahn.
Kreise und kreisfreie Städte, bei denen der Schwellenwert von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder ist, sind aufgefordert, noch weitere Maßnahmen umzusetzen, teilt die Kreisverwaltung mit. Da in Stormarn dieser Wert überschritten sei, habe Landrat Dr. Henning Görtz eine entsprechende Verfügung unterzeichnet. In der Öffentlichkeit und im privaten Bereich dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt gemeinsam aufhalten. Die Gesamtzahl darf dabei fünf nicht überschreiten.
„Im privaten Raum dürfen Familien bis zu einer Gesamtzahl von maximal zehn Personen zusammenkommen. Familie im Sinne des vorherigen Satzes sind die Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und deren Kinder sowie jeweils deren Ehe- und Lebenspartner oder deren Haushaltsangehörige“, teilt Drenckhahn mit.
Das Betreten von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen ist  Eltern und allen Personen, die nicht direkt an der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs beteiligt sind, ab sofort untersagt. Notwendig für den Schulbetrieb sind natürlich weiterhin zum Beispiel Mensamitarbeiter, Heilpädagogen, Schulbegleiter oder offziell zugelassene Nutzer schulischer Räume. „Schulverwaltung und Schulträger sind verpflichtet, weitergehende schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus im Schulbetrieb zu reduzieren“, teilt der Kreissprecher mit.
Für erwachsene Personen einschließlich des pädagogischen Fachpersonals gilt bis auf wenige Ausnahmesituationen im Elementar-, Krippe-, Hort und Kita-Bereich jetzt eine Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht.
„Die Lage in unserem Kreis ist wirklich sehr ernst. Ich appelliere an alle Stormarnerinnen und Stormarner, sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten, Abstand zu halten und Rücksicht zu nehmen. Gerade die vor uns liegenden Feiertage stellen uns vor besondere Herausforderungen. Niemand soll einsam sein – aber wir alle müssen in Kauf nehmen, dass es große Familienfeiern und Silvesterpartys in diesem Jahr nicht geben wird. Je disziplinierter wir sind, desto schneller kommen wir durch diese schwere Krise.“ nie

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