Stormarner Tageblatt 23.11.2021
Landesverordnung ermöglicht es Behörden, Regeln für Weihnachtsmärkte und Co. selbst zu verschärfen
Patrick Niemeier
Kommt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen zurück? Und muss jeder beim Einsteigen in einen Bus jetzt seinen Impfausweis vorlegen? Und wer kontrolliert überhaupt, dass die 2G-Regeln, die seit gestern auch in Stormarn gelten, eingehalten werden?
Die Kreisverwaltung hat nach einem Gespräch mit den Bürgermeistern im Kreis erste Entscheidungen getroffen, was die Umsetzung der verschärften Corona-Regeln in Stormarn angeht.
Bürgermeister und Verwaltung stimmen sich ab
So habe man sich laut Kreissprecher Michael Drenckhahn dagegen entschieden, eine Allgemeinverfügung herauszugeben, die unter anderem das Tragen von Masken in den Haupteinkaufsstraßen geregelt hätte. Der Paragraph 20 der neuen Landesverordnung würde die lokalen Behörden nämlich dazu ermächtigen, solche Regeln selbst vor Ort zu verschärfen.
Das Ergebnis der Rücksprache mit den Verwaltungschefs ist laut Drenckhahn, dass „eine Allgemeinverfügung zum verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den in §20 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung genannten Orten nicht für erforderlich gehalten wird.“
Dagegen muss an allen Bushaltestellen jetzt wieder Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Und im Schulunterricht werden landesweit wieder Masken getragen. Daran führt auch in Stormarn kein Weg vorbei.
Wie mit Weihnachtsmärkten im Kreis genau umgegangen wird, wird noch im Detail geklärt. Der Kreis befindet sich hierzu nach eigenen Angaben im Austausch mit dem Gesundheitsministerium. Allerdings werde es im Kreis keine Weihnachtsmärkte geben, die den Charakter einer Großveranstaltung haben, wie zum Beispiel in Lübeck. Der Weihnachtsmarkt in Ahrensburg, der Adventsmarkt im Ammersbek und der kleine Weihnachtsmarkt am Mühlrad in Bad Oldesloe wurden bereits abgesagt.
Härtere Regeln bedeuten natürlich auch, dass diese kontrolliert werden. Man müsse in Stormarn jedoch auf eine hohe Eigenverantwortung der Bürger setzen und darauf, dass diese im Sinne der Gesellschaft Rücksicht und Vorsicht an die erste Stelle setzen. Verantwortlich für Kontrollen seien die lokalen Ordnungsbehörden. Diese sollen auch Kontrollen durchführen, wobei dies nicht flächendeckend möglich sei und daher stichprobenartig erfolge. Der Kreis selbst sei vor allem damit beschäftigt, die Quarantäneauflagen von Infizierten und Kontaktpersonen zu überprüfen. Gleichzeitig stehe man in engem Austausch mit der Polizei. Sie wird vor allem dann tätig, wenn es bereits Vorfälle gab und diese gemeldet wurden.
Verstoß gegen Maskenpflicht kostet 150 Euro
Wer gegen die Corona-Regeln verstößt, muss sich auf Strafen einstellen. Wer seine Maske nicht trägt, obwohl es in dem Bereich angewiesen wäre, muss 150 Euro Bußgeld zahlen. Wer in einer Selbstauskunft falsche Angaben macht, ist mit 150 bis 300 Euro dabei. Wer bei Kontaktdatenaufnahmen vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, muss 1000 Euro Bußgeld überweisen.
Gastronomen, die Gäste bewirten, die nicht genesen oder geimpft sind, zahlen 1000 bis 3000 Euro. Wer seine Mitarbeiter nicht regelmäßig testet und trotzdem in der Gastronomie einsetzt, muss mit 2000 bis 4000 Euro rechnen. Touristische Gäste ohne die entsprechenden Nachweise über Impf- und Genesenenstatus kosten den Beherbergenden 1000 bis 3000 Euro.
Wenn Pflegeheime Personen in ihre vollstationäre Einrichtung lassen, denen die entsprechende Berechtigung fehlt, beziehungsweise die nicht getestet sind, erwarten sie Bußgelder in Höhe von 2000 bis 4000 Euro. Im ÖPNV gilt ab morgen die 3G-Regel. Ab dann dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Bus und Bahn benutzen. Eine große logistische Aufgabe für die Verkehrsbetriebe.
Die Deutsche Bahn reagiert ausweichend auf die Nachfrage, ob der Aufwand zu bewerkstelligen sei und ob mit Verspätungen oder Einschränkungen gerechnet werden muss. „Die DB bereitet sich auf die Umsetzung der jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern vor. Wir stellen uns auf das Inkrafttreten der neuen Regeln im Laufe der Woche ein“, sagt eine Bahnsprecherin. Konkreter wird da schon der Kreis Stormarn. „Für den Bereich ÖPNV wird es, ähnlich wie bei Fahrtenkontrollen, nur stichprobenartige Überprüfungen der Einhaltung der 3G-Regeln geben können“, stellt Kreissprecher Michael Drenckhahn klar.