2 G plus – das gilt jetzt in Stormarn

Stormarner Tageblatt  24.01.2022

Fitness-Studios und Restaurants dürfen nur noch Kunden reinlassen, die geimpft und getestet sind

Patrick Niemeier

Schleswig-Holstein war lange insgesamt ein Bundesland mit recht niedrigen Corona-Infektions-Zahlen und Inzidenzwerten. Doch seit den Weihnachtsfeiertagen schnellen die bestätigten Corona-Neuinfektionen nach oben. Ein Grund dafür ist die Omikron-Variante des Virus, die in Stormarn am 16. Dezember das erste Mal nachgewiesen wurde. Diese Variante gilt als besonders ansteckend. Dass es wohl eine Fehleinschätzung war, unter diesen Vorzeichen die Diskotheken noch über Weihnachten offen zu lassen, zeigt sich an den verschärften Regeln, die auch in Stormarn gelten.

Gastronomie-Besuch nur mit zusätzlichem Test
Entscheidende Änderungen sind, dass nun auch in der Gastronomie die 2 G plus-Regel gilt. Das bedeutet, dass auch Genesene und doppelt Geimpfte jetzt einen negativen Coronatest beim Restaurantbesuch vorlegen müssen. Das gilt nicht für jene, die die dritte Impfung schon erhalten haben. Außerdem gelten auch bei privaten Veranstaltungen in der Gastronomie jetzt die Kontaktbeschränkungen von höchstens zehn Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren ausgenommen werden.
Auch der Besuch im Fitnessstudio, beziehungsweise Sport in Innenräumen allgemein oder der Besuch in Saunen und Whirlpools erfordert nun einen zusätzlichen Test, auch wenn man geimpft oder genesen ist. Hier sind ebenfalls die Drei-Mal-Geimpften von der Testpflicht ausgenommen.

Blasinstrumente dürfen nicht gespielt werden
Ausgenommen von der erweiterten 2 G plus-Regel sind auch minderjährige Schüler, weil diese regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Im Hobby-Bereich ist das Spielen von Blasinstrumenten komplett untersagt. Und Chöre dürfen nur proben, wenn die die Sänger auch während des Singens einen Mund-Nasenschutz tragen. Nur professionelle Berufsmusiker sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Diskotheken und „ähnliche Einrichtungen“ sind seite Mitte Januar, landesweit ganz offiziell geschlossen. Die Stormarner Discos hatten allerdings bereits nach den Weihnachtsfeiertagen nicht mehr geöffnet. Theoretisch hätten sie es aber bisher noch mit der 2 G plus-Regel machen können. Nach Partys am 24. und 25. Dezember im Fun-Parc Trittau waren mehrere Corona-Infektionen bei Gästen festgestellt worden.

Sperrstunde ab 23 Uhr für Bars und Restaurants
Neben der Schließung der Diskotheken gilt auch eine Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr, in der auch Restaurants und Bars geschlossen bleiben müssen. Es soll laut der Landesregierung Entschädigungen und Hilfen für betroffene Unternehmen geben. Bei allen Veranstaltungen in Innenräumen gilt jetzt wieder eine Maskenpflicht. Auch Mitarbeiter im Einzelhandel müssen wieder dauerhaft eine Maske tragen, auch wenn weitere physische Barrieren aufgebaut wurden.

FFP2-Masken-Pflicht im ÖPNV und Handel
Auf ein verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken in Einzelhandel und ÖPNV konnte man sich nicht einigen. Allerdings wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Für Mitarbeiter im Einzelhandel und Innenräume soll es eine Verschärfung der Maskenpflicht geben.
Neu geordnet wurden auch die Quarantäneregeln. So müssen direkte Kontaktpersonen zu Infizierten nun zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich aber nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test (PCR- oder Schnelltest) freitesten. Das gilt allerdings nicht für Ungeimpfte. Für diese endet die Quarantäne erst nach 10 Tagen. Schüler können derweil nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test die Quarantäne wieder verlassen. Die Begründung dafür ist, dass sie auch in der Schule weiterhin regelmäßig getestet werden.
Geboosterte Personen müssen als Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für gerade doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene oder frisch Genesene, wenn die letzte Impfung oder die Genesung nicht länger als drei Monate zurück liegt. Bei allen gilt natürlich, dass sie sich in Quarantäne begeben müssen, sobald sie Symptome aufweisen oder ein positives Corona-Testergebnis erhalten.
Die verkürzten Quarantäne-Anordnungen für Geimpfte und Genesene sollen laut der Landesregierung verhindern, dass in Unternehmen, aber auch vor allem im Bereich der kritischen Infrastruktur zu viele Menschen gleichzeitig von Quarantäne-Anordnungen betroffen sind. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) betonte erneut, dass es wichtig sei, die Impfung mit dem Booster auffrischen zu lassen. Das sei der beste Schutz.

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