Corona: Das gilt im Kreis Stormarn

Stormarner Tageblatt  07.03.2022

Für Gastronomie, Events, Versammlungen, Hotels, Sport und Diskotheken sind neue Verordnungen in Kraft getreten

Dieses Schild weist vor einem Café in Bad Oldesloe auf die Corona-Regeln hin.  Patrick Niemeier
Dieses Schild weist vor einem Café in Bad Oldesloe auf die Corona-Regeln hin. Patrick Niemeier

Patrick Niemeier

Wie angekündigt gelten seit Donnerstag auch im Kreis Stormarn die aktualisierten Corona-Regeln. Eine relativ hohe Impfquote ermöglicht die entsprechenden Anpassungen und Lockerungen. Gleichzeitig wird darauf gesetzt, dass sich bisher Ungeimpfte jetzt mit dem Novavax-Vakzin impfen lassen werden.
Eine der zentralen Regel-Anpassungen ist , dass in der Gastronomie nun nicht mehr 2 G Plus sondern wieder die 3 G Regel gilt. Das bedeutet, dass vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zutritt haben und bewirtet werden dürfen.
Die Maskenpflicht bleibt beim Restaurantbesuch bestehen. Nur an den Tischen darf der Mund-Nasenschutz abgesetzt werden. Bei geschlossenen Privatfeiern in der Gastronomie, wie zum Beispiel einer Familienfeier, entfällt die Maskenpflicht.
Vor allem jüngere Stormarner und Partygänger wird es freuen, dass Discotheken und Clubs wieder öffnen dürfen. Es gilt dort allerdings noch eine strenge 2 G Plus Regelung. Ungeimpften oder nicht vollständig Geimpften ist die Teilnahme nicht möglich. Alle Besucher müssen einen negativen Test vorweisen. Schülerausweise gelten nicht mehr als Ausnahme von der Testpflicht. Diese Regelung gilt auch für andere Tanz-Veranstaltungen. Eine Maskenpflicht besteht in Discotheken und Clubs derweil nicht.
Wer körpernahe Dienstleistungen ausführt, muss sich auch in Stormarn weiterhin an die 3 G-Regel und die Maskenpflicht halten. Ebenfalls gilt weiterhin die Maskenpflicht in Schul-Innenräumen.

Maskenpflicht bleibt in Innenräumen bestehen
Weiterhin besteht die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel. Flohmärkte und Volksfeste sind mit mehr als 500 Besuchern nur möglich, wenn eine 2 G-Regelung plus Maskenpflicht umgesetzt wird.
Bei Sport in geschlossenen Räumlichkeiten besteht die 3 G-Regelung. Diese gilt auch in Hotels. Dort müssen Ungeimpfte jeden Tag einen neuen negativen Test vorlegen. Auch in Saunen, Whirlpools und Co. gilt die 3 G-Regel. Ebenso kommt diese im touristischen Reiseverkehr zur Anwendung.
Events in Innenräumen können mit bis zu 500 Teilnehmern unter 3 G Bedingungen stattfinden. Wenn es zeitgleich höchstens 100 Gäste sind, die sich an festen Plätzen befinden, kann auch die Maskenpflicht entfallen. Sind es mehr als 500 Teilnehmer oder Gäste greift die 2 G-Regel. Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt entweder eine Sitzordnung im Schachbrettmuster plus Maskenpflicht oder 3G.
Versammlungen im Freien haben bei bis zu 500 Teilnehmern keine Vorgaben. Ab 500 gilt die 2 G-Regel. Außerdem muss ab 500 Gästen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

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