Patienten dürfen Besuch empfangen

Stormarner Tageblatt  07.04.2022

Besuchsverbot in den Kliniken in Bad Oldesloe und Reinbek ist aufgehoben worden

Patienten in der Asklepios-Klinik Bad Oldesloe dürfen jetzt wieder Besucher empfangen. Patrick Niemeier
Patienten in der Asklepios-Klinik Bad Oldesloe dürfen jetzt wieder Besucher empfangen. Patrick Niemeier

Patrick Niemeier

Gute Nachrichten für Menschen, die sich in Kliniken in Stormarn behandeln lassen müssen. Denn trotz relativ hoher Infektionszahlen sind die Corona-Regeln bekanntlich gerade gelockert worden. Darauf reagieren auch die Krankenhäuser und passen die Bedingungen für einen Besuch bei Erkrankten oder Verletzten an.

Unterschiedliche Regeln in den Kliniken
In der Asklepios-Klinik und er angeschlossenen Rehaklinik in Bad Oldesloe ist es seit Montag wieder möglich, Patienten zu besuchen. Das gilt ab dem fünften Tag ihres Aufenthalts in der Klinik und in der Zeit zwischen 14.30 und 18 Uhr. Jeden Tag darf eine Person für eine Stunde zu Besuch kommen.
„Die vergangenen Wochen waren für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter eine herausfordernde Zeit. Wir hoffen, dass wir nun wieder dauerhaft Besucher in unseren Kliniken empfangen können, auch wenn die Pandemie natürlich noch nicht vorbei ist“, sagt Sigrun Senska, Geschäftsführerin Asklepios Klinik Bad Oldesloe.
Die Besucher benötigten dafür einen negativen Corona-Test mit offizieller Bescheinigung vom Tag des Besuchs. Es gibt keine Möglichkeit sich direkt an der Klinik testen zu lassen. Außerdem müssen Besucher die gesamte Zeit über eine FFP2-Maske tragen, teilen die Kliniken in der Kreisstadt mit.
Etwas anders sind die Regeln im Reinbeker St. Adolf Stift. Auch dort können Patienten jeden Tag Besuch für eine Stunde von einer Person erhalten. In Reinbek ist das im Zeitraum 15 bis 19 Uhr möglich.
An Wochenende und an Feiertagen bereits ab 14 Uhr. Die Klinik muss spätestens um 18 Uhr betreten werden. Ausnahmen für Härtefälle wie sterbende oder schwerstkranke Patienten oder rund um die Geburt gelten weiterhin. Sterbende dürfen auch zu anderen Zeiten und auch von mehr als einer Person besucht werden, erklärt Andrea Schulz-Colberg, Sprecherin des St. Adolf Stifts.
Kein aktueller Test mehr im St. Adolf Stift Reinbek
Allerdings muss für den Besuch im St. Adolf Stift kein Impfstatus oder aktueller Test mehr nachgewiesen werden. Allerdings dürfen keine Personen mit Erkältungssymptomen oder Kontaktpersonen von Corona-Infizierten in das Krankenhaus. Eine FFP2-Maske muss ebenfalls über die gesamte Besuchsdauer in der Klinik getragen.
„Dichtsitzende FFP-2-Masken sind ein guter Schutz. Idealerweise koordinieren die Patienten mit ihren Bettnachbarn die Besuche, sodass möglichst nur ein Besucher zurzeit im Patientenzimmer ist. Darüber hinaus bitten wir zu überlegen, ob etwa bei einem geplanten dreitägigen Krankenhausaufenthalt ein Besuch wirklich erforderlich ist“, sagt Andras Schulz-Colberg, Sprecherin des St. Adolf Stifts.

Werdende Väter dürfen Schwangere begleiten
In der Geburtshilfe gelte derweil weiterhin, dass werdende Väter oder eine andere Begleitperson die Schwangeren bei der Geburt begleiten dürfen. Die jeweilige Person erhält bei der Aufnahme in den Kreißsaal einen Schnelltest.
Die Partner können auch in ein Familienzimmer ziehen. Bei Aufnahme des Vaters wird dann ein PCR-Test und täglich ein Schnelltest auf eigene Kosten durchgeführt. In der Geburtshilfe beginnen die Besuchszeiten außerdem bereits um 10 Uhr.

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