Stormarner Tageblatt 20.04.2022
Patrick Niemeier
Die Oldesloer Hölk-Hochhäuser sind in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Und das zumeist, weil es Probleme mit den jeweiligen Eigentümern oder Vermietern gab. Wie sich die Situation unter den aktuellen Besitzern – der LEG – langfristig entwickelt, wird abzuwarten sein. Mieter und im Quartierstreff „Plan B“ engagierte Bürger sowie Quartiersmanagerin Maria Herrmann sind skeptisch, dass eine deutliche Verbesserung eintritt, die die LEG andererseits zusagt.
Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Ex-Innenminister Andreas Breitner, hat die Oldesloer Hölk-Hochhäuser nun als Beispiel dafür genannt, weshalb die VNW für ein Wohnraumschutzgesetz ist, wie es SPD-Spitzenkandidat Thomas Losse-Müller für Schleswig-Holstein ins Spiel gebracht hat.
„Es sind zwar nur einzelne Vermieter, die lediglich die Miete abgreifen und sich sonst kaum um ihre Immobilie kümmern. Aber der Gefährdung von Menschen, die in derartigen Wohnungen leben, muss endgültig ein Riegel vorgeschoben werden“, sagt Breitner im Bezug auf die beiden Oldesloer Hochhäuser, die er bereits mehrfach besuchte. Damit etwas geschehen könne, müsse der Staat die Kontrollpflicht von Kommunen wie Bad Oldesloe verschärfen. Gleichzeitig müssen damit aber auch die Befugnisse einhergehen, die den Kommunen bessere Möglichkeiten und Rechte im Kampf gegen Vermieter von heruntergekommenen Immobilien geben. Wenn es diese Möglichkeiten früher einzugreifen und Besitzer zur Instandhaltung zu verpflichten, schon länger gegeben hätte, würde es jetzt gar nicht so viele Schrottimmobilien geben, ist sich Breitner sicher. Tatsächlich war es in der Vergangenheit auch in den politischen Gremien der Stormarner Kreisstadt Thema, dass die Mittel, auf den Zustand der beiden Hochhäuser zu reagieren, begrenzt seien. Auch Bürgermeister Jörg Lembke verwies darauf, dass die Verwaltung nur im Bezug auf Brandschutz und akute Gefahren reagieren könne, der Verwaltung ansonsten aber in Sachen der Hölk-Hochhäuser die Hände relativ gebunden seien.
Von der nächsten Landesregierung, die sich nach den Wahlen am 8. Mai bilden wird, erhoffe sich der Verband, dass zeitnah ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg gebracht werde.
„Mehrere Parteien haben in ihrem Wahlprogramm verankert, mehr für das bezahlbare Wohnen tun zu wollen. Dazu gehört, dass bestehende bezahlbare Wohnungen instandgehalten und nicht vernachlässigt werden“, sagt Breitner. Ein Vorbild für die nächste Landesregierung könne das Wohnraumschutzgesetz in Hamburg sein, das es seit 1982 gibt.
„Der VNW vertritt die Vermieter mit Werten und mir ist eine Abgrenzung zu den ,schwarzen Schafen’ wichtig. Derzeit gibt es für Besitzer von Schrottimmobilien in Schleswig-Holstein, die nur maximalen Profit erwirtschaften wollen, zu viele Schlupflöcher. Wer aber eine Wohnung vermietet, sollte Mindeststandards einhalten müssen“, sagt Breitner.