Stormarner Tageblatt 01.06.2022
Angaben werden genau unter die Lupe genommen / Beitragssatzung ist entsprechend geändert worden
Patrick Niemeier
Ob Hundehalter die richtigen Angaben in Sachen Hundesteuer machten, wurde in Bad Oldesloe bisher nicht kontrolliert. Doch das wird sich jetzt ändern. Denn die Stadtverordnetenversammlung hat mehrheitlich beschlossen, dass die Hundehaltung in der Kreisstadt überprüft werden darf. Der Hintergrund zu dieser jetzt beschlossenen Änderung der Hundesteuer-Satzung ist, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeit haben muss, die Steuerehrlichkeit zu überprüfen. Ansonsten könnte eine Ungleichbehandlung zwischen den Hundehaltern entstehen, die wahrheitsgemäße Angaben machen und denen, die eben nicht die richtigen Daten übermitteln oder ihren Hund gar nicht melden.
Wenn der Verdacht im Raum steht, dass der in der Hundesteuersatzung definierte Anspruch gar nicht umgesetzt werden kann, weil die Kontrolle fehlt, könnte die jeweilige Satzung als ineffektiv gelten. Das könnte dann sogar dazu führen, dass die gesamte Satzung nichtig ist. Entsprechend war in Bad Oldesloe politisches Handel gefragt. Denn bisher war die Kontrolle der durch Hundehalter gemachten Angaben in der Satzung nicht vorgesehen.
Matthias Rohde (FBO) äußerte allerdings Bedenken. „Wir wollen nicht, dass irgendwelche privaten Unternehmen bei Bürgern klingen und ihre Hunde zählen. Wir wollen auch nicht, dass Nachbarn sich gegenseitig anschwärzen“, sagte der Stadtverordnete. Auch die Grünen brachten ähnliche Sorgen vor. „Es muss vermieden werden, dass sich jemand meldet, nur um zu behaupten, dass der Nachbar unangemeldete Hunde habe und dann wird hier ein großer Aufwand gestartet“, sagte Wilfried Janson (Die Grünen).
Die Mehrheit der Lokalpolitiker stimmte allerdings in der Stadtverordnetenversammlung dafür, dass Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber ab sofort verpflichtet werden, darüber Auskunft zu geben, wie viele Hunde in ihren Immobilien und auf ihren Grundstücken gehalten werden. Auch die Hundehalter selbst sind laut des ergänzenden Paragraphen dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Außerdem wurde die Satzung um den Punkt ergänzt, dass die Stadt oder durch sie beauftragte, private Unternehmen in Zukunft in Bad Oldesloe Hundebestandaufnahmen machen dürfen, um die gemachten Angaben zur Hundehaltung in der Kreisstadt zu überprüfen, oder eben Fälle von vorenthaltenen Angaben aufzudecken.
Die Diskussionen zur Hundesteuer erhitzen die Gemüter immer wieder. So führt es oft zu Streit und Missverständnissen, dass die Hundesteuer – wie Steuern im Allgemeinden – nicht zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass die eingenommenen Gelder nicht für Anschaffungen oder Projekte verwendet werden müssen, die in Verbindung mit Hundehaltung in der Stadt stehen, wie zum Beispiel eine Hundewiese oder mehr Stationen für Hundekottüten.