Lagerung gefällter Bäume entsetzt Naturschützer

Stormarner Tageblatt  01.09.2022

Lagerung gefällter Bäume entsetzt Naturschützer

Die Lagerung der Bäume wird von Klaus Graeber vom Nabu Bad Oldesloe kritisiert.   Nabu Bad Oldesloe/Graeber
Die Lagerung der Bäume wird von Klaus Graeber vom Nabu Bad Oldesloe kritisiert. Nabu Bad Oldesloe/Graeber

Bad Oldesloe Umgeknickte Zweige und Büsche unter gefällten Bäumen, die auf einem Knick liegen. Naturschützer Klaus Graeber aus Bad Oldesloe war entsetzt, als er bei einem Sonntagsspaziergang im August den Zustand eines Knicks am Kirchweg nach Havighorst entdeckte. Laut Beschreibung des Oldesloer Naturschutzbund-Vorsitzenden sah er bis zu sieben Meter hoch aufgetürmte Fichtenstämme, die am oder auf einem Knick lagen.

Weitere Schritte werden geprüft
Graeber stellte sich und den zuständigen Behörden die Frage: „Wie konnte es zu solch einem Knickfrevel kommen?“ Ein Landwirt müsse, da ist sich der Naturschützer sicher, bei so einem Verhalten mit einem Bußgeld rechnen. Auf Nachfrage bestätigt die Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn, dass eine Knickschädigung durch die Lagerung entstanden sei. „Da Knicks gesetzlich geschützte Biotope sind, werden weitere Schritte geprüft“, so Gregor Tuscher von der Kreisverwaltung.
Die Landesforsten und die Landwirtschaftskammer sehen die Situation allerdings ein wenig anders. „Nach Rücksprache mit unserem zuständigen Förster kann ich Ihnen mitteilen, dass die derzeitige Polterung am Knick von der zuständigen Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn in Rücksprache mit dem Privatwaldeigentümer vorgenommen worden ist“, sagt Ionat Huma von den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. Allerdings sei weder Ausführung noch Organisation durch die Landesforsten erfolgt. Nach Auffassung der Landesforsten gestalte es sich derzeit auch so, dass nicht gegen den Knickschutz verstoßen worden sei. Es stimme, dass auch Holzstämme der Landesforsten vom Unternehmer dort mitgepoltert worden seien. „Das Holz, welches nicht durch planmäßige Nutzung, sondern durch eine Naturkatastrophe in Form eines Sturms im Frühjahr angefallen ist, konnte nicht im Wald gelagert werden, da die Abfuhr aus diesem wegen einer Brückensanierung nicht möglich war“, sagt Huma.
„Ein späteres Aufarbeiten und Abfahren des Holzes wäre auch keine Alternative gewesen, da Waldbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet sind, Sturmschadholz aus Nadelholzbereichen zeitnah aufzuarbeiten, um Massenvermehrungen beim Borkenkäfer zu verhindern“, erklärt der Sprecher der Landesforsten weiter.
„Im Vorfeld haben sich alle Beteiligten um alternative Transportwege und Lagerplätze bemüht, leider ohne Erfolg. „Es ist bedauerlich, dass der Knickbewuchs auf einer Teilfläche zur Seite gedrückt worden ist. Diese ist einem Versehen geschuldet, da einzelne Stämme bei der Polterung nicht bündig abgelegt wurden. Damit ist aber weder eine Zerstörung noch eine erhebliche Beeinträchtigung verbunden“, sagt Hans Jacobs von der Landwirtschaftskammer.

Nur eine Knickseite ist betroffen
Außerdem sei nur eine Knickseite betroffen, von der Ackerseite aus betrachtet sei kein Schaden ersichtlich. „Wir bemühen uns darum, das Holz möglichst kurzfristig abfahren zu lassen und werden dann gegebenenfalls entscheiden, ob Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlich sind“, erklärt Jacobs abschließend.
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