Stormarner Tageblatt 01.11.2022
Stadtverwaltung Bad Oldesloe verweigert Genehmigung / Organisator ist enttäuscht
Patrick Niemeier
Hans-Jörg Steglich klingt enttäuscht. „Die ganze Vorbereitung war umsonst“, sagt er. „Die Stadtverwaltung genehmigt den fertig organisierten verkaufsoffenen Sonntag am 6. November nicht“, erklärt Steglich, der die Veranstaltung seit Jahren als Koordinator und Organisator betreute, mit Frust in der Stimme. „Ich bin echt emotional angefasst“, legt er nach.
Für nächstes Jahr hat er sowieso bereits seinen Rückzug aus diesem Ehrenamt erklärt. „Schade, dass es jetzt diese letzte Ausgabe nicht mehr gibt. Wir hatten Musik organisiert, Stände, Food-Trucks, einen Auftritt des Feuerwehr-Musikzuges. Es hätte Aktionen und Stände gegeben“, sagt er. „Warum das jetzt nicht reichen soll, weiß ich auch nicht“, sagt Steglich.
Mit Blick auf die Folgen von Corona-Pandemie und Energie-Krise für den Einzelhandel frage er sich schon, „was in den Köpfen mancher Leute in der Verwaltung wohl so vorgeht“. Auch in Sachen ehrenamtliches Engagement sei es ein fatales Zeichen: „Da soll man sich einbringen und dann wird man so ausgebremst.“
Er sei wirklich enttäuscht. „Man stellt sich schon einige Fragen: so zum Beispiel, warum es gefühlt nur immer in Bad Oldesloe so läuft“, sagt er. „Gerade in diesen Zeiten wäre es doch wichtig, ein Zeichen für den Einzelhandel zu setzen und vielleicht auch mal bei einer Genehmigung etwas kulanter zu sein“, führt Steglich weiter aus.
„Ich kenne Orte, da packen Mitarbeiter der Verwaltung selbst bei so einem Event direkt mit an, sogar der Bürgermeister baut dann mal Stände auf, damit ein Event zustande kommt. Hier ist es halt anders – muss man akzeptieren“, sagt er. Dass man sich außerdem am Motto „Lichterfest“ gestört habe, finde er „etwas komisch“.
Die Stadtverwaltung Bad Oldesloe bestätigt, dass dem Event die Genehmigung nicht erteilt wurde. Es seien die notwendigen Rahmenbedingungen nicht erfüllt worden. Für einen „verkaufsoffenen Sonntag“ müsse ein „besonderer Anlass“ im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes gegeben sein.
Das Ordnungsamt sei zu der Überzeugung gelangt, dass eine Bühne auf dem Marktplatz, vier Gastro-Stände, ein Infostand auf der Hude und ein Walking Act in der Innenstadt für ein solches Event als Programm zu wenig seien. „Ein Bühnenprogramm lag der Verwaltung gar nicht vor“, betont Agnes Heesch, bei der Stadt Bad Oldesloe auch für die Wirtschaftsförderung zuständig.
„Aus der vorliegenden Veranstaltungsbeschreibung ergab sich leider nicht, dass hier ein Lichterfest mit überregionaler Resonanz geplant sei“, sagt Heesch. Kurzum: das ehrenamtlich organisierte Programm sei nicht ausreichend.
„Wofür haben wir eigentlich Veranstaltungsmanagement bei der Stadt? Hätte das nicht weiterhelfen oder mit einspringen können? Was denken einige Leute eigentlich, was Kaufleute in diesen Zeiten noch nebenbei auf die Beine stellen können, personell und finanziell?“, legt Steglich nach.
Schon bei dem vergangenen verkaufsoffenen Sonntag sei es enttäuschend gewesen, wie gering das zugesagte Programm des Landes-Chorwettbewerbs „Choralle“ ausgefallen sei. Angekündigt worden sei es als großes Highlight, zu dem der verkaufsoffene Sonntag gut passe.
„Die Gesangswettbewerbe waren dann zum Großteil schon vorbei, als die Geschäfte noch gar nicht geöffnet hatten. Da hatte man mir auch was ganz anderes versprochen und erzählt“, sagt Steglich rückblickend.
„Wir unterstützen als Stadt die Veranstaltung des verkaufsoffenen Sonntags mit einer Förderung von bis zu 4000 Euro pro Veranstaltung“, betont derweil Heesch.
Es sei der Verwaltung natürlich wichtig, dass weitere Kaufanlässe für die Bürger der Stadt Bad Oldesloe und aus dem Umland geschaffen werden, um die Innenstadthändler in diesen herausfordernden Zeiten zu unterstützen. Genau daher habe man Anträge für die Durchführung verkaufsoffener Sonntag stets „wohlwollend geprüft“.
Und obwohl dieses Mal die Einreichungsfrist der Anträge nicht eingehalten worden sei, sondern bereits vor vier Wochen ablief, sei man bereit gewesen, erneut Wohlwollen zu zeigen. Steglich habe nur einfach keine Veranstaltung eingereicht, die den gesetzlichen Vorgaben entspreche.
„Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten und können das nicht irgendwie anders auslegen oder durchwinken“, sagt Heesch. „Herrn Steglich wurde im aktuellen Fall auch die Gelegenheit geboten, sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen, um die Bedingungen zu erfragen, die eine Absage des verkaufsoffenen Sonntags abwenden würde“, sagt Heesch. Das sei jedoch nicht wahrgenommen worden.