Geld fürs eigene Balkonkraftwerk

Stormarner Tageblatt  11.01.2023

Zuschuss für Solar und Heizung in Schleswig-Holstein: So kommen Stormarner an Fördermittel

Finn Fischer

Bargteheide hat einen Zuschuss abgelehnt, in Ahrensburg sind die Mittel aus dem städtischen Photovoltaik-Fördertopf erschöpft. Andere Städte und Gemeinden in Stormarn bieten überhaupt keine Förderung an.
Doch ab Januar kann beim Land Schleswig-Holstein Geld beantragt werden: Unter anderem für sogenannte Balkonkraftwerke. Die Mini-Solaranlagen produzieren bis zu 600 Watt und können leicht installiert werden.

Maximal 50 Prozent der Kosten sind förderfähig
Ab dem 16. Januar können Privatpersonen Anträge für das neue Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ einreichen.
In der ersten Phase des Programms werden Photovoltaik-Balkonanlagen (PV-Anlagen) und Heizungssysteme auf Grundlage erneuerbarer Energien gefördert. Was hinter der Förderung steckt, erklärt der Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. „Wir unterstützen mit diesem Programm all diejenigen, die ihren eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise leisten wollen“, sagte Goldschmidt.

Auch Mieter können Zuschüsse erhalten
Gerade die Förderung für Balkonkraftwerke dürfte viele Abnehmer finden. Der Kauf und Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen wird mit bis zu 200 Euro gefördert. Der Wechselrichter muss eine Mindestleistung von 250 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt besitzen.
Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist nicht zulässig. Das Besondere: Wer die Förderung bekommen will, braucht kein Wohneigentum. Auch Mieter können eine derartige PV-Anlage installieren und das Geld beim Land beantragen. Voraussetzung ist dafür lediglich die Zustimmung des Vermieters. Die Anlage muss durch den Antragsteller beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und außerdem im Marktstammdatenregister registriert werden.
Zudem muss die Anlage eine CE-Kennzeichnung haben und den einschlägigen Normen entsprechen. Es darf sich nicht um eine Reparatur, einen Eigenbau, Prototyp oder eine Ersatzbeschaffung handeln und es muss eine ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme der steckerfertigen Anlagen erfolgen. Wichtig ist zudem, dass das Datum des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung nach dem 16. Januar liegen.
Nicht nur bei Balkonkraftwerken übernimmt das Land ab dem 16. Januar einen Teil der Anschaffungskosten. Auch Wärmepumpen (bis zu 2000 Euro), Solarkollektoranlagen (bis zu 900 Euro), Biomasseheizungen (bis zu 900 Euro) und Anschluss ans Wärmenetz (bis zu 500 Euro) werden gefördert. Welche Kriterien bei der Antragstellung erfüllt werden müssen, ist den entsprechenden Förderrichtlinien zu entnehmen.

Anträge werden digital gestellt
Anträge können Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein stellen. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den geförderten Gegenständen ausgeübt werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt ab dem 16. Januar ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de).

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