Es braucht keine Abstimmung darüber, ob Gesetze anzuwenden sind!

Bericht der CDU-Fraktion Bad Oldesloe   03.04.2026

Gesetze sind dazu da angewendet zu werden. Besonders dann, wenn die Kriterien für deren Anwendung vorliegen. Der ausführenden staatlichen Ebene kommt dabei zwar ein Ermessensspielraum zu, der aber je nach vorliegendem Sachverhalt größer oder kleiner ist. Deshalb kann auch der Ermessensspielraum der Verwaltung auf null gehen, das heißt, das Gesetz ist anzuwenden. Zum Thema Wohnraumschutzgesetz ist für die CDU Bad Oldesloe der Sachverhalt eindeutig: Das Wohnraumschutzgesetz hätte durch die Verwaltung der Stadt Bad Oldesloe angewendet werden müssen. Und zwar nicht auf Grund eines Beschlusses der politischen Gremien, sondern weil die Verwaltung der Stadt Bad Oldesloe keinen Ermessensspielraum mehr hatte.

Eine politische Beschlussfassung zur Anwendung des Gesetzes hätte der Verwaltung die sie verpflichtende Verantwortung genommen.

Wenn der Bürgermeister in der politischen Diskussion in den städtischen Gremien entgegenhält, dass er hierfür kein Personal hätte – er ließ dabei offen, ob er dabei die Anzahl der Mitarbeiter meinte oder die für eine Beurteilung der Rechtslage ausreichende Kompetenz – dann ist ihm entgegenzuhalten, dass die Stadt Ahrensburg bei etwa 35.000 Einwohnern  knapp 318 Stellen, die Stadt Reinbek bei etwa 28.600 Einwohnern knapp 273 Stellen und die Stadt Bad Oldesloe bei 25.000 Einwohnern 331 Stellen ausweist. An der Anzahl der Mitarbeiter liegt es dann wohl nicht, wenn es darum geht Gesetze anzuwenden.

Nun ist es die Aufgabe der Politik die Verwaltung zu kontrollieren, indem sie konkrete Fragen stellt und bei mangelnder Aufgabenbearbeitung im dafür zuständigen Ausschuss dem Bürgermeister Gelegenheit zur Beantwortung offener Fragen gibt. Denn einen Direktzugriff der Politik auf die Verwaltung gibt es nicht. Verantwortlich ist die Verwaltungsspitze – also der Bürgermeister.

Es ist der falsche Weg mit Mitteln des Straßenwahlkampfes ein Thema auf die Straße zu bringen, das auf politischem und – wenn dies keine Ergebnisse zeigt – auf dem Weg der Anrufung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu klären ist. Die CDU will dagegen den richtigen Weg beschreiten: Befragung und Beratung im zuständigen Hauptausschuss und bei einem unbefriedigenden Ergebnis, Anrufung der Kommunalaufsicht. 

Stellt sich die Frage, warum die Mitbewerber ihre Kritik nicht im Hauptausschuss zur Sprache gebracht haben.   

Jörn Lucas, CDU-Fraktionsvorsitzender

Dieser Beitrag wurde unter Beiträge veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.