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CDU Bad Oldesloe CDU Stormarn News
- Pressemitteilung der Kreisvorsitzenden Marion Schiefer (MdL) 12. Mai 2025
- Pressemitteilung von Niclas Herbst (MdEP) 9. Mai 2025
- Pressemitteilung der CDU Stormarn 24. April 2025
- Gesegnete Ostern und frohe Festtage mit Familie und Freunden! 16. April 2025
- „Zwischen Ethik und Gesetz – Wann beginnt menschliches Leben?“ 11. April 2025
Verantwortung für Bad Oldesloe
‚Mittendrin‘
CDU Bad Oldesloe
Herzlich willkommen zum Mitmachen in einem starken Team!
Ihnen ist das Geschehen in der Stadt nicht egal? Sie haben Lust sich bei der Entwicklung von Bad Oldesloe mit einzubringen? Sie haben das Bedürfnis Ihre Heimatstadt besser zu verstehen? Sie haben Ideen die es zu verwirklichen gilt?
Bei uns sind Sie herzlich willkommen. Wir sind ein buntes Team das einfach Lust und Spaß an Politik hat. Jung und Alt, Frau und Mann, Ureinwohner und Hinzugezogene, alte Politikhasen und Neulinge. Zusammen diskutieren wir aktuelle Entwicklungen und stellen etwas für Bad Oldesloe auf die Beine. Wir sind keine Gruppe die nur ein Thema kennt. Bei uns finden Sie die volle Breite politischer Themen und deren Zusammenhänge.
Wie vielfältig Politik sein kann wissen Sie schon – oder Sie verschaffen sich einen kleinen ersten Eindruck beim Durchstöbern unserer Seiten. Hier finden Sie alles was die Kreisstadt Bad Oldesloe politisch ausmacht. Und wäre der Bildschirm jetzt ein Spiegel, würden Sie sehen was uns noch fehlt, um besser zu sein: SIE!!!
Gerne stehen ich und andere Vertreter der CDU Bad Oldesloe für Gespräche zur Verfügung. Eine kurze E-Mail oder ein Anruf genügen! Kommen Sie auch gern zu einer unserer Veranstaltungen, wir haben immer ein offenes Ohr für Sie.
Dann sind Sie mit uns ‚Mittendrin‘.
Ihr Mathias Nordmann
Vorsitzender CDU Stadtverband Bad Oldesloe
0172-4405594 E-Mail: info@cdu-bad-oldesloe.de
Unterstützen Sie mit Ihrer Spende die CDU Bad Oldesloe bei ihrer Arbeit
Sparkasse Holstein
IBAN: DE05 2135 2240 0000 0274 18
BIC: NOLADE21HOL
Hinweis: Spenden von natürlichen Personen bis zu einem Gesamtumfang vom 3.300,– EUR pro Person (bei verheirateten 6.600,–EUR) können im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Selbstverständlich erhalten Sie umgehend eine Spendenbescheinigung (bitte Adresse im Verwendungszweck angeben).
Der 9. Mai: Europa-Tag
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Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße
Beitrag des CDU Fraktionsvorsitzenden Jörn Lucas 18.04.2025
Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße
Über die Entscheidung der gemeinsamen Sitzung von WPA und UEVA am 08.04.2025
In einer repräsentativen Demokratie sind Volksvertreter gewählt worden, um für die Bürgerschaft Entscheidungen zu treffen. Dazu werden allgemeine, freie und gleiche Wahlen durchgeführt und die so ermittelten Politiker auf allen Ebenen, also für das Europa-Parlament, den Bundestag, den Landtagen, den Kreistagen und den Vertretungen in den Städten und Gemeinden, sind bei diesen Entscheidungen einzig ihrem Gewissen verpflichtet. Und da die Themen und Aufgaben vielfältig sind, gibt es dazu Entscheidungshilfen und Organisationsformen, die bei einer Entscheidungsfindung helfen.
Die Politiker finden sich deshalb zu Fraktionen zusammen um sich arbeitsteilig den Themenfeldern zu widmen und dann in den Fachausschüssen der Volksvertretungen Entscheidungen vorzubereiten. Um die Meinung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen schon frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen, werden hier Beiräte (in Bad Oldesloe sind der Kinder- und Jugendbeirat, der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Seniorenbeirat und der Wirtschaftsbeirat) gebildet. Vorbereitet werden diese Entscheidungen durch Vorlagen der Verwaltungen und Anträge der Fraktionen und der Beiräte. Darüber hinaus können sich Bürger in der Einwohnerfragestunde zu Wort melden. Schließlich kann nach § 16b der Gemeindeordnung in Schleswig-Holstein zur „Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde (…) eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen werden. (…) Vorschläge und Anregungen der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandelt werden.“ Eine solche Einwohnerversammlung ist deshalb ein Informations-, Beratungs- und Anregungsgremium.
Entscheidungen können in einer Einwohnerversammlung nur über in dieser Versammlung beratene Vorschläge und Anregungen an das Entscheidungsgremium getroffen werden. Solche Entscheidungen sind schon auf Grund der zufälligen Zusammensetzung einer Einwohnerversammlung nicht bindend. Nur mit hohen Hürden kann der Souverän, also die Bürgerschaft, eine Entscheidung mit einem Volksentscheid an sich ziehen. Die Landesregierung erläutert dies wie folgt: „Die Abstimmung im Rahmen eines Volksentscheids bietet den Bürgerinnen und Bürgern über die Teilnahme an Wahlen hinaus die Möglichkeit einer direktdemokratischen Beteiligung. (…) Die Grundlagen des Volksabstimmungsrechts sind in den Artikeln 48 und 49 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Sie werden durch das Volksabstimmungsgesetz sowie die Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes ergänzt. Ein Volksentscheid findet statt, wenn ein vorhergehendes Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist. Dies wiederum setzt zunächst die Durchführung einer zulässigen Volksinitiative voraus.“
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