Beirat für alle Ortsteile nicht machbar

Stormarner Tageblatt  28.08.2021

Bad Oldesloe: Was die SPD im Juni anmerkte, hat die rechtliche Überprüfung der Stadtverwaltung nun bestätigt

Patrick Niemeier

Busanbindungen, ein neuer Treffpunkt, Straßensanierungen und neue Wohngebiete – es gibt viele Themen in den Bad Oldesloer Ortsteilen außerhalb der Kernstadt, die politisch diskutiert werden müssen. Gerade in den letzten Jahren waren es die politischen Diskussionen in den Außenbereichen, die zu zum Teil emotional aufgeladenen Debatten führten. Denn gerade in der Peripherie wird mittlerweile in Sachen Wohn- und Gewerbegebieten viel geplant.
Dabei steht die Befürchtung im Raum, dass der dörfliche Charakter durch zu starke Eingriffe und Neubebauungen verloren gehen könnte. Oftmals erscheint es den betroffenen Bürgern rund um das Kreisstadtzentrum so, als ob ihre Belange nicht gehört werden, wenn es um wichtige und richtungsweisende Entscheidungen direkt vor ihrer Haustür geht.
Daher hatte die CDU Bad Oldesloe eine Idee: Die Gründung eines Beirats für die dörflichen Ortsteile. Aus jedem Ortsteil wäre dann mindestens ein Vertreter in den neu geschaffenen Beirat gewählt worden. Dieser hätte sich dann mit den entsprechenden speziellen Problemen befasst und die Ausschüsse beraten. Es sollte eine gemeinsame Stimme der Ortsteile werden. Eine entsprechende Satzung hätte durch die Stadtverwaltung ausgearbeitet werden müssen, in der die Regularien festgelegt worden wären.
Allerdings wird es beim Konjunktiv von hätte, wäre und könnte bleiben. Wie die SPD schon direkt bei der Antragsstellung der CDU im Juni anmerkte, ist die Bildung dieser speziellen Art eines Beirats nicht möglich. Eine juristische Überprüfung der Gemeindeordnung durch die Stadtverwaltung hat den Einwand mittlerweile bestätigt. Möglich wäre theoretisch rein rechtlich betrachtet ein Beirat pro Ortsteil. Dieser diskutiert Probleme und schlägt gegebenenfalls Lösungen für den jeweiligen Ortsteil vor. Die Gründung solcher einzelnen Beiräte müsste allerdings in der Hauptsatzung der Stadt geregelt werden, erklärt Anna-Lena Wriedt, Sachbereichsleiterin in der Bad Oldesloer Stadtverwaltung, nach Rücksprache mit der Stabsstelle Recht der Kreisstadt.
Es sei dafür allerdings nicht notwendig, dass in jedem Ortsteil ein Beirat bestehe. So könnte es zum Beispiel in Seefeld einen Beirat geben, in Rethwischfeld müsste es aber nicht sein, wenn es nicht gewünscht wäre. Was hingegen die Gemeindeordnung ganz klar nicht hergibt, ist ein Ortsbeirat für alle Ortsteile. Eine weitere Idee hätte es sein können, die Bewohner der dörflichen Ortsteile der Stadt als eine eigene gesellschaftlich relevante Gruppe zu definieren. Denn für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen können auch abseits von Ortsteilbeiräten eigene Beiräte gegründet werden.
In Betracht als gesellschaftlich relevante Gruppen kommen zum Beispiel: Senioren, Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen. Es dürfe dabei nicht um ausschließlich bestimmte Sachbereiche wie Sport oder Naturschutz oder um Einzelinteressen gehen. Was nach Auffassung der Stadtverwaltung daraus folgert ist, dass alleine die geografische Zugehörigkeit zu einem Ortsteil keine ausreichende gesellschaftliche Bedeutung mit sich bringt beziehungsweise ein feststellbares Gruppeninteresse, das sich von dem eines normalen Ortsbeirats unterscheiden würde. Fassen wir zusammen: Ein Ortsbeirat wäre nur pro Ortsteil zulässig. Ein Beirat nach der Definition einer gesellschaftlich relevanten Gruppe kann sich nicht nur aus der geografischen Lage seiner Mitglieder ableiten, sondern würde ein anderes gemeinsames Interesse benötigen, das sich von der Funktion der Ortsteilbeiräte unterscheidet. In der Summe bedeutet das: Die Idee der CDU klingt zunächst verlockend und pragmatisch, ist rechtlich aber nicht mit der Gemeindeordnung in Einklang zu bringen. Damit ist der Vorschlag vom Tisch, wie die CDU auch im jüngsten Hauptausschuss einsah und einen Haken hinter den Vorstoß machen ließ.

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