Das ist an Silvester erlaubt

Stormarner Tageblatt  31.12.2021

Feuerwerk darf nicht verkauft werden / Vorhandenes Feuerwerk darf abgebrannt werden

Susanne Link

Aufgrund der Corona-Pandemie findet der diesjährige Jahreswechsel, genau wie im Vorjahr, unter besonderen Bedingungen statt. Der Verkauf von Feuerwerk ist in Deutschland beispielsweise verboten. Bezüglich Ansammlungen gibt es in den einzelnen Bundesländern allerdings unterschiedliche Regeln: So ist beispielsweise für die Hansestadt Hamburg ein Verbot erlassen worden, für Schleswig-Holstein nicht grundsätzlich. Hier dürfen die einzelnen Kommunen entscheiden. Auch beim Abbrennen von Feuerwerk, das im Ausland gekauft oder noch im Keller lagerte, gibt es Regeln vom und für den Kreis Stormarn.

Ansammlungen und Feuerwehr in bestimmten Bereichen verboten
Mit der jüngst erschienenen Allgemeinverfügung sind Bereiche und Flächen in den Gemeinden Jersbek und Ammersbek sowie in den Städten Bargteheide, Glinde und Reinbek festgelegt worden, in denen zwischen heute 18 Uhr, und Samstag, 1. Januar, 6 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind, Mund- und Nasenschutzpflicht gilt und zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Zudem ist in den Bereichen und Flächen das Abrennen von Silvesterknallern und Böllern untersagt. Bei den nicht aufgeführten Kommunen wie beispielsweise Ahrensburg und Bad Oldesloe gelten die „normalen“ Abbrennverbote: Bestimmte Feuerwerkskörper dürfen in einem festgelegten Umkreis um brandgefährdete Gebäude wie beispielsweise Reetdachhäuser nicht gezündet werden. Doch wo genau muss in Jersbek, Ammersbek, Bargteheide, Glinde und Reinbek auf die neu festgelegten Regeln geachtet werden? In Bargteheide gilt die Allgemeinverfügung für die Bereiche Rathausstraße, im Kreisverkehr am Bahnhof (Bahnhofskreisel), Parkplatz am Bahnhofskreisel; Stadtpark, Schulzentrum, Louise-Zietz-Weg, Utspannparkplatz, Schweinemarkt, Teil der Straße Am Markt zwischen Lübecker Straße und Rathausstraße, Kreuzung Hamburger Straße/Lübecker Straße/Rathausstraße/Wurth; Straße Alter Sportplatz, Spielplatz Am Alten Sportplatz, Nebenfläche am Wendehammer; Park an der Bachstraße und Jugendsportpark.
In Glinde gelten die Regeln im Bereich Parkplatz Ortsmitte, Marktplatz und Passage. Im benachbarten Reinbek für den Täbyplatz entlang des Grünzugs Richtung Parkplatz Klosterbergenstraße, Gelände des Schloss Reinbek, Am Rosenplatz, Flächen am EKZ Sachenwald in Schönningstedt, ehemalige „Braas-Kiekskuhle“ in Neuschönningstedt, Festwiese Am Saalteich, Park- und Marktplatz an der Begegnungsstätte im Querweg 4, Grünzug und Unterstand hinter der alten Stadtgärtnerei und dem städtischen Betriebshof), Hermann-Körner-Straße in Richtung Steinerei, Parkdeck des Rathauses und in der Hamburger Straße 5-7. In Ammersbek gelten die Regeln in folgenden Bereichen und Flächen: Ortsteil Hoisbüttel, Festwiese am Dorfgemeinschaftshaus und angrenzendes Ortszentrum. Im Amt Bargteheide Land in der Gemeinde Jersbek, Ortsteil Klein Hansdorf, Gelände Bürgerhaus, Heideweg 1 und angrenzende Stichstraße/Sackgasse sowie gegenüberliegende Feuerwehrwache und angrenzender Abenteuerspielplatz und Ortsteil Jersbek, Gelände Gemeindezentrum, Langereihe 1 sowie Feuerwehr und angrenzende Sportplatzflächen.

Kontaktbeschränkungen für private Silvesterpartys
Wer mit dem Nachbarn anstoßen möchte, kann dies übrigens in diesem Jahr tun. Beim Jahreswechsel 2020/21 war das noch verboten. Wer sich mit Menschen in Innenräumen treffen möchte, muss die geltenden Kontaktbeschränkungen beachten.
Es dürfen sich im Privaten derzeit maximal zehn Personen treffen, wenn alle geimpft sind. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, dürfen sich nur noch dessen Haushalt plus zwei weitere Personen treffen. Für Partys im Privaten gelten dieselben Regeln. In Diskotheken und Clubs kann unter der Einhaltung der 2 G plus-Regel, begrenzter Personenanzahl und Maskenpflicht getanzt und gefeiert werden.

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