Kommunalrechtsreform soll Entscheidungen schneller machen

Bericht der CDU-Fraktion Bad Oldesloe   02.04.2023

Angriff auf unsere Demokratie? –> Sicherlich nicht!

Unsere nördlichen Nachbarn in Dänemark haben es vorgemacht: Entscheidungen können schnell getroffen und umgesetzt werden. Das Beispiel des Fehmarnbelt-Tunnels zeigt, wie es laufen kann, ohne dass die Dänen um die Demokratie in Dänemark fürchten. In Deutschland brauchen bedeutend kleinere Bauprojekte eine deutlich längere Zeit bis zur Verwirklichung. Denn alle dafür notwendigen Verfahren dauern einfach viel zu lange. Und wenn alles fertig geplant ist, können Einsprüche, Widersprüche und Bürgerbegehren den Prozeß nicht nur einmal, sondern immer wieder bremsen.
 
Dieser Möglichkeit der Verlangsamung des Prozesses hat das Land Schleswig-Holstein jetzt mit der Kommunalrechtsreform durch die Verkürzung der Fristen für Bürgerbegehren einen klareren Rahmen gegeben. Bürgerbegehren müssen 3 Monate nach einem Entscheid in der Gemeindevertretung erfolgen und dürfen innerhalb von 2 Jahren nicht wiederholt werden. Wenn ein Projekt in der demokratisch gewählten Gemeindevertretung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde, sind Bürgerbegehren sogar ganz ausgeschlossen. Für alle anderen Themenfelder gelten diese Einschränkungen nicht. Die Neuregelung stärkt die Entscheidungskraft der ehrenamtlichen Kommunalvertretungen und verkürzt die Prozesse.
 
Jörn Lucas, CDU-Fraktionsvorsitzender  Foto: CDU
 
„Der konstruierte Gegensatz von gewählten Vertretern in den Gemeindevertretungen zu den Mitbürgern der gleichen Gemeinde ist ein Denkfehler“ betont der Fraktionsvorsitzende der CDU Bad Oldesloe, Jörn Lucas, „besonders dann, wenn eine Entscheidung mit einer derart großen Mehrheit beschlossen wird.“ Schließlich habe niemand Interesse daran, gegen seine Mitbürger und Nachbarn Poltik zu machen. „Entscheidungen können Abwägungen von schwierigen Alternativen sein und deshalb sind klare Rahmen gut und sinnvoll. Und die hier getroffene Grenziehung, die der Stadtverordenetenversammlung nicht nur die Verantwortung der Entscheidung gibt, sondern auch die Verantwortung dafür, dass ein Bürgerbegehren unter Umständen nicht stattfinden kann, wird von uns Kommuinalpolitikern sehr bewusst wahrgenommen.“ Glücklicherweise scheint die Politik in Bad Oldesloe selten Anlaß für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu geben. „Die gewählten Stadtverordneten scheinen doch vieles richtig zu machen“, vermutet Lucas.
 
Völlig unverständlich erscheint dagegen die Befürchtung, dass die Heraufsetzung der Fraktionsmindestgröße von 2 auf 3 Mitglieder eine Mitwirkungsmöglichkeit an der Meinungsbildung eingeschränkt: „Jeder Stadtverordnete hat und behält sein Rede- und Antragsrecht und auch die Mitwirkung in den Ausschüssen ist gegeben. Und für Bad Oldesloe sei angemerkt, dass die Sollgröße der Stadtverordnetenversammlung 27 und damit unter der Größe liegt, in der in Zukunft die Fraktionsstärke auf 3 gesetzt wird. In Bad Oldesloe wird es bei der Fraktionsgröße von 2 bleiben, wenn es nicht viele Ausgleichsmandate gibt“, erläutert Lucas. „Beim letzten mal war die Schere zwischen gewonnene Wahlkreisen und Gesamtergebnis für die CDU groß und es hat viele Ausgleichsmandate gegeben. Da die CDU aber bei der derzeitigen Großwetterlage mit einem deutlich besseren Ergebnis als bei der letzten Kommunalwahl rechnet, ist die Wahscheinlichkeit von Überhangsmandaten kleiner.“ Das könnte für diejenigen, die sich jetzt beklagen zu einem Bumerang werden. Schließlich reicht 1 Mandat nicht, um eine Fraktion zu gründen. „Aber auch da gibt es eine Möglichkeit, nämlich eine Fraktionsgemeinschaft zu gründen“, erklärt Lucas abschließend. “ Diese Möglichkeit gibt es übrigens auch bei eine Fraktionsmindestgröße von 3.“
 
Die Kommunalrechtsreform hat vor allem das Ziel, Entscheidungen schneller zu machen.
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