Stormarner Tageblatt 26.04.2021
Die meisten Verstöße gegen die Regeln erfolgten durch Einzelpersonen
Patrick Niemeier Nur noch eine Person pro Haushalt darf auf den Wochenmarkt, „Click and Meet“ ist nur mit negativem Corona-Test erlaubt. So manche Informationen zu den neuen Maßnahmen hatten sich am Sonnabend in der Kreisstadt noch nicht herumgesprochen.
Doch die Corona-Notbremse in der etwas härteren Ausprägung des Landes Schleswig-Holstein griff, nachdem drei Tage in Folge der Inzidenzwert von 100 im Kreis überschritten worden war. Insgesamt war es durchaus leerer in der Fußgängerzone der Kreisstadt. Auch in Ahrensburg oder Bargteheide war ein Rückgang des Publikumsverkehrs zu verzeichnen.
Besucher erstaunt und verärgert
Auf dem Oldesloer Wochenmarkt auf die Situation angesprochene Paare, die eigentlich laut der Regeln ja nicht mehr gemeinsam einkaufen dürfen, zeigten sich erstaunt und zum Teil auch verärgert. „Hier dürfen wir nicht zu zweit sein, aber zehn Meter weiter dürfen wir dann gemeinsam durch die Stadt gehen?“, fragte ein auf die Situation angesprochener Senior. „Einen Impftermin habe ich noch nicht, aber hier soll ich nicht mehr mit meiner Frau hindürfen“, schimpfte er hinterher.
Die Streifen von Polizei und Sicherheitsdienst beließen es im Wochenmarktbereich bei einsichtigten Personen zunächst noch bei Belehrungen und Mahnungen, was die neuen Regeln angeht. Anders sieht das mittlerweile in Sachen Maskenpflicht-Regelungen in der Fußgängerzone in Oldesloe aus. Es sind nicht nur neue, stabile Schilder aufgehängt worden, die die Information auch auf englisch enthalten, sondern hier akzeptieren die Behörden mittlerweile auch kein langes Rausreden mehr, dass man die Regeln angeblich nicht kenne.
Doch wie viele Bußgelder wurden mittlerweile eigentlich seit Beginn der Pandemie in Stormarn verhängt? Das kann die Kreisverwaltung ganz genau beantworten. „Bisher haben wir 470 Fälle, in denen ein Bußgeld in Stormarn verhängt wurde“, sagt Ingo Lange vom Fachdienst „Öffentliche Sicherheit“.
Er erklärt auch den Ablauf. Die Anzeigen werden durch das lokale Ordnungsamt oder die Polizei gefertigt. Diese gehen dann beim Kreis bei der Bußgeldstelle ein. Anschließend werde in der Regel die oder der Beschuldigte angehört und dann der Bußgeldbescheid zugestellt. In einigen Fällen müsse auch der Anzeigende nochmal befragt werden. Nur wenige Betroffene würden Einspruch einlegen. Wenn allerdings nach so einem Einspruch und erneuter Prüfung ein Bußgeldbescheid nicht aufgehoben werde, werde der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Es gab aber für Stormarn noch keine Gerichtsurteile, die einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid betrafen. Welche Bewohner in Stormarn besonders undiszipliniert seien, werde statistisch nicht erfasst. In den allermeisten Fällen handele es sich bei den Anzeigen um Vergehen einzelner Bürger, die gegen Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht & Co. verstoßen haben. Fehlverhalten durch Betreiber im Einzelhandel sei hingegen nur in Einzelfällen vorgekommen, sagt Ingo Lange.
Gastwirt muss 1000 Euro zahlen
Das bisher höchste Bußgeld, das auch rechtskräftig sei, muss ein Gastronom bezahlen. Dieser hatte entgegen der Regeln nach 23 Uhr seine Gaststätte im Shutdown offen gehalten. Er muss 1000 Euro an den Kreis überweisen. Mit 150 Euro schlägt übrigens das vorsätzliche Nicht-Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Buche. Das selbe Bußgeld wird beim Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit fällig. Falsche Kontakdaten haben ein Bußgeld von 1000 Euro zur Folge. Bis zu 3000 Euro zahlt ein Händler, der die Daten nicht komplett erfasst.