Keine Hundesteuererhöhung in der Kreisstadt

Stormarner Tageblatt  23.12.2020

Die Bad Oldesloer Stadtverordneten stimmten einer notwendigen Änderung der Hundesteuersatzung zu

Patrick Niemeier
Bad Oldesloe Ein Jahr Hundesteuer-Befreiung für Oldesloer, die einen Hund aus dem Tierheim der Stadt bei sich zuhause aufnehmen. Diese Idee hatte der Grünen Stadtverordnete Wilfried Janson. Da die Hundesteuer-Satzung sowieso angepasst werden müsse, könne man doch diesen Zusatz gleich mit aufnehmen, regte die Grünen-Fraktion daher an. Generell musste die Satzung überarbeitet werden, weil ein Gerichtsurteil kürzlich für einen Präzedenzfall sorgte, was den Zeitpunkt der Fälligkeit von Hundesteuern in Städten und Gemeinden angeht. Diese wird nämlich jetzt erst ab dem Monat nach der Anschaffung des Hundes fällig und zum letzten Mal im Monat vor dem Ende der Hunderhaltung — aus welchen Gründen vom Verkauf des Tieres bis zu dessen Ableben diese erfolgte.

Keine Erhöhung in Bad Oldesloe

Während andere Kommunen zuletzt die Gelegenheit nutzten, den Steuersatz auch gleich zu erhöhen, wurde darauf in Bad Oldesloe verzichtet. Allerdings hat die Kreisstadt auch schon mit einen der höchsten Steuersätze in der Region. Dieser bleibt aber nun bei 120 Euro im Jahr für den ersten Hund, 150 für den zweiten, 160 für jeden dritten und weiteren Hund, sowie 600 Euro für als gefährlich eingestufte Hunde.
Bei den von der Steuer befreiten Hunden wollte Janson dann den Zusatz einbauen, dass diese Befreiung für ein Jahr für alle Hunde gelten sollte, die „vor ihrer Anschaffung auf Dauer im Tierheim der Stadt Bad Oldesloe untergebracht waren.“ Die Idee dahinter erläuterte der Grüne so: „Wie in vielen anderen Städten ist auch das Oldesloer Tierheim überfüllt. Die Hunde haben es aus verschiedenen Gründen schwer, ein neues Zuhause zu finden.“
„Auch der Zustrom aus illegaler Züchtung, aus nicht tiergerechter Haltung, beschlagnahmten sowie ausgesetzten Hunden, ebbt leider nicht ab“, führte er weiter aus. Daher müssten vermehrt Anreize geschaffen werden, möglichen Hundehaltern andere Anreize zu schaffen. Die Stadt koste das kaum etwas. Es sei von ungefähr 1000 Euro weniger Einnahmen auszugehen.
Andreas Lehmann (CDU) sah bei diesem Vorstoß ein Problem mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz. Wie sei es denn dann in Zukunft geregelt, wenn die Oldesloer ihren Hund nicht aus dem Bad Oldesloer sondern aus einem anderen Tierheim angeschafft hätten. Im Endeffekt sei eine Bevorteilung des Oldesloer Tierheims rechtswidrig. Diese Ansicht bestätigte auch Bürgermeister Jörg Lembke: „Wenn, dann müsste das im Prinzip für alle Tierheime gelten, ansonsten bekommen wir da ein rechtliches Problem“. Außerdem wolle er darauf hinweisen, dass das Tierheim auch Straßenhunde aus anderen Ländern hole und dann hier verkaufe. Es entstehe die Frage, ob nicht neue Anreize geschaffen würden, die zu mehr Hunden im Tierheim führen könnten. Zusätzlich wies er darauf hin, dass das Oldesloer Tierheim auch für Reinfeld und Nordstormarn zuständig sei. Die Frage sei dann, ob nur Bad Oldesloe eine Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde einführen werde. Insgesamt sehe er den möglichen Passus als in dieser Form rechtswidrig an.
Aus der CDU-Fraktion kam Kritik daran auf, dass keine Tierheim-Vertreter vor Ort seien, die Stellung zu den Fragen nehmen würden. Man habe gehört, dass die Vermittlung teilweise kompliziert sei. Vielleicht müsse das Tierheim erstmal seine Hausaufgaben machen, dann sei die Vermittlung vielleicht auch einfacher. Eine reine Steuerbefreiung könne man sich nicht als entscheidenden Anreiz vorstellen.

Tierheim müsse Hausaufgaben erledigen

Björn Wahnfried (SPD) sagte, dass man die Idee generell nicht schlecht fände, aber dass die Regelung wenn detaillierter erfolgen müsse. Die Frage sei zum Beispiel was „auf Dauer“ bedeute und wie lange ein neuer Halter den Hund auch behalten müsse, damit er von der Steuer befreit werde Ansonsten würden Tiere eventuell nach einigen Monaten wieder im Heim landen.
Es fand sich keine Mehrheit dafür, dass der gewünschte Steuerbefreiungspassus der Grünen mit in die neue Satzung aufgenommen wird. „Andere Kommunen im Land praktizieren das doch schon. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das also rechtswidrig sein soll“, sagte ein enttäuschter Janson.
Zunächst wollten die Grünen dann gar nicht über die Satzung abstimmen, verzichteten aber unter der Zusage, dass man in den entsprechenden Ausschüssen nochmal darüber diskutieren werde, auf einen größeren Streit.
Ohne den Passus wurde die neue Hundesteuersatzung der Stadt schließlich von 31 Stadtverordneten bei einer Enthaltung angenommen.

 
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