Online-Verfahren für Schültertickets

Stormarner Tageblatt  25.05.2021

Busfahrt zur Schule kann künftig nur noch online gebucht werden / Ahrensburg macht nicht mit

Patrick Niemeier

Für Schüler die in Stormarn, dem Herzogtum-Lauenburg oder im Kreis Segeberg mit dem Bus zu Schule fahren, gibt es eine wichtige Änderung. Denn ihre Fahrkarten können ab sofort nur noch digital beantragt werden.
Gemeinsam haben die drei Kreise das Portal „Olav“ auf den Weg gebracht. Das ist nicht nur der Name des Comic-Teenagers, der durch das Antragsverfahrens auf der Homepage www.ticket-olav.de führt, sondern auch die Abkürzung für „Online-Antragsverfahren für Schülerinnenfahrkarten“.
Das neue Verfahren werde die Bearbeitung der Anträge deutlich vereinfachen. Es soll zum Teil automatisiert funktionieren, erklären die Initiatoren aus den drei Kreisen. So werde direkt bei der Antragsstellung im Internet angezeigt, ob der Schüler überhaupt antragsberechtigt sei oder ob eventuell ein Selbstzahleranteil für die Eltern fällig werde.

22.000 Schüler sind berechtigt
Rund 22.000 Schüler aus den drei Kreisen sind berechtigt ein Ticket für die Schülerbeförderung zu erhalten. Zentral wird das jetzt durch das Fachgebiet Schülerbeförderung in der Kreisverwaltung Herzogtum-Lauenburg bearbeitet.
„Das neue Verfahren prüft bereits bei der Eingabe die Daten auf Plausibilität und spart so eine Menge Arbeit. Weil wir von der Idee und der Umsetzung überzeugt sind, haben wir auch anderen Kreisen angeboten, sich zu beteiligen“, erklärte dazu Christoph Mager, Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg.
Der Grund für die Neuorganisation war, dass das alte, schriftliche Antragsverfahren zum Teil für Frust bei allen Beteiligten sorgte. Das Verfahren sei zu umständlich und die Ansprechpartner je nach Schulart wechselnd gewesen. Kurzum: es sei zu unübersichtlich und kompliziert abgelaufen.
Stormarns Landrat Henning Görtz betont, dass er den Kollegen im Herzogtum danke, dass sie die Projektleitung übernommen haben. Das neue System sei zu einer „Win-Win-Situation“ geworden. Die Online-Antragsstellung sei unbürokratischer und spare außerdem Portokosten und Papier, was zusätzlich umweltschonend sei.
Doch wer muss jetzt einen Antrag stellen? Tatsächlich müssen alle Eltern, deren Kinder auf eine allgemeinbildende Schule außerhalb des eigenen Wohnorts gehen, bis zum 10. Juni einen entsprechenden Antrag stellen. Alle bereits ausgegeben Schülertickets verlieren ihre Gültigkeit zum 31. Juli. Das gilt auch, wenn bereits ein schriftlicher Antrag im alten Verfahren gestellt oder im zurückliegenden Schuljahr eine Fahrkarte genehmigt wurde. Das sei eine Folge des Systemwechsels. Allerdings müsse in der Zukunft nur noch bei Veränderungen ein neuer Antrag gestellt werden.

Distanz zur Schule ist entscheidend
Berechtigt sind Schüler, deren Schule mehr als zwei Kilometer (1. bis 4. Klasse) oder vier Kilometer (5. bis 10. Klasse) außerhalb des eigenen Wohnorts liegt. Berechnet wird dabei stets der Weg zur nächstgelegenen Schule der besuchten Schulart, auch wenn das Kind tatsächlich woanders beschult wird. Wenn das Kind auf eine andere als die nächstgelegene Schule geht, kann es sein, dass die Kilometer-Differenz als Selbstkostenanteil gezahlt werden muss.
In einigen Städten und Gemeinden in der Region besteht allerdings auch innerorts ein Anrecht auf ein Busticket – und zwar, wenn es eigenständige Ortsteile seien oder die Entfernungsgrenze zur Schule überschritten werde. Dabei ist entscheidend, dass die Berechnung der Route nur durch das Routingtool der Homepage geschieht. Eigene Entfernungsberechnungen zählen nicht.
Als einzige Stadt in den drei Kreisen nimmt übrigens Ahrensburg nicht an dem Verfahren teil. Daher können für Schüler an Schulen, die in der Trägerschaft der Stadt Ahrensburg sind, Tickets nicht bei Olav beantragt werden. Eltern müssten sich in diesem Fall bei der Stadt Ahrensburg melden.
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