Stormarner Tageblatt 12.01.2022
Ein Überblick: Was gilt wann? Und was passiert, wenn man Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte?
Patrick Niemeier
Überforderte Gesundheitsämter, zahlreiche Covid-19-Patienten in Kliniken und auf Intensivstationen – mit dem Start des neuen Jahres hat die vierte Corona-Welle an Wucht zugenommen. Seit über einer Woche vermeldet auch die Kreisverwaltung Stormarn immer wieder Rekordzahlen bei den Neuinfektionen und Inzidenzen. Und umso mehr Personen sich mit der als sehr ansteckend geltenden Omikron-Variante infizieren, desto mehr andere Stormarner haben auch Kontakt zu Infizierten gehabt. Doch wie verhalte ich mich richtig? Das Land Schleswig-Holstein hat am Montag, 10. Januar 2022, neue Corona-Regeln beschlossen. Diese Maßnahmen sollen ab Mittwoch, 12. Januar 2022 gelten.
Ein Überblick. In Schleswig-Holstein hat der Schulbetrieb am 10. Januar wieder begonnen. Angesichts der im Vergleich zu früheren Corona-Wellen hohen Inzidenzzahlen sind die Regeln erneut nachgeschärft worden. Schüler, Lehrer und anderen Mitarbeiter müssen sich drei Mal in der Woche selbst testen. Zusätzlich muss überall in den Schulen eine Maske getragen werden.
Für Schüler, die direkten Kontakt zu Infizierten hatten, gilt eine fünftägige Quarantänepflicht, wenn sie nach fünf Tagen einen negativen PCR- oder Schnelltest vorweisen können. Sollten sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sein, können sie die Isolation nach frühestens sieben Tagen verlassen, auch dann mit einem negativen PCR- oder Schnelltest. Wer Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte und sich nicht testet, kann erst nach zehn Tagen die Quarantäne verlassen. Das gilt auch für Schüler. Wenn mehr als die Hälfte einer Schulklasse in Quarantäne ist oder sich ein Drittel der Lehrkräfte in Quarantäne oder Isolation befindet, kann in den Distanzunterricht gewechselt werden. Wer im Büro als doppelt Geimpfter oder Genesener engen Kontakt mit einem infizierten Kollegen hatte, muss für sieben Tage in Quarantäne. Das Gesundheitsamt Stormarn muss über diesen Schritt informiert werden. Es wird dann über die erforderliche Quarantäne entscheiden. Da das Gesundheitsamt aktuell überlastet ist, ist es wichtig, sich zunächst freiwillig in Quarantäne zu begeben.
Die enge Kontaktperson kann sich nach sieben Tagen per negativem PCR- oder Schnelltest aus der Quarantäne entlassen. Ohne negativen Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen. Wer allerdings die dritte Impfung als Booster erhalten hat, ist von den Kontakt-Quarantäneregeln mittlerweile ausgenommen. Das gilt auch für geimpfte Genesene, frisch Genesene und kürzlich doppelt Geimpfte, solange sie selbst keine Symptome entwickeln.
Wer keinen engen Kontakt zu dem infizierten Kollegen hatte, fällt aber zunächst erst mal nicht unter die Quarantäne-Regel. Man sollte als Mitarbeiter im selben Unternehmen aber beobachten, ob man in den Folgetagen mögliche Symptome entwickelt und freiwillig einen Schnelltest machen. Es wird grundsätzlich empfohlen, die eigenen Kontakte stark einzuschränken. Auch der freiwillige Wechsel ins Home-Office soll – wenn möglich – genutzt werden. Wenn Symptome einer möglichen Covid19-Erkrankung auftreten, muss das Gesundheitsamt Stormarn sofort informiert und der Weg in die Isolation angetreten werden.
Entscheidend ist selbstverantwortliches Handeln. Wer zum Beispiel weiß, dass er auf einer Feier war, auf der auch Corona-Infizierte waren, sollte sich beim Gesundheitsamt als Kontaktperson melden. Denn in diesem Fall ist zwischen engem Kontakt und nicht engem Kontakten kaum zu unterscheiden. Erstrecht nicht, wenn man den oder die Infizierten gar nicht persönlich kannte und nicht weiß, ob in der Feiersituation ein direkter Kontakt stattfand. In diesem Fall wird für ganze Gruppen an Menschen die Quarantäne angeordnet, wie unlängst bei den Gästen der Weihnachts-Partys im Trittauer Fun-Parc.
Corona-App weist auf Kontakt zu Infizierten hin
Die Corona-Warn-App leuchtet aktuell bei steigenden Infektionszahlen bei immer mehr Bürgern rot. Auch hier gilt, sich möglichst freiwillig in Quarantäne beziehungsweise als Berufstätiger ins Home-Office zu begeben, bis man ein negatives Corona-Testergebnis hat. Wer zu einer Risikogruppe gehört oder Symptome einer möglichen Erkrankung bei sich entdeckt, sollte seinen Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 anrufen. Fakt ist: Eine rot leuchtende Warnung in der Corona-Warn-App muss nicht bedeuten, dass man sich infiziert hat. Die Einschränkung der Kontakte ist direkt nach der Quarantäne freiwillig, aber sinnvoll. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium hin. Wer mit einer an Covid-19 erkrankten Person in einem Haushalt lebt, sollte bis 20 Tage nach dem Auftreten der Symptome die eigenen Kontakte und Begegnungen noch gering halten.