Kreis verhängt hunderte Bußgelder

Stormarner Tageblatt  15.01.2022

Corona: Verstöße lassen aber nicht darauf schließen, dass Regeln nicht ernst genommen wurden

Patrick Niemeier

Die Zahl der Corona-Regelverstöße lag in Stormarn im Jahr 2021 deutlich höher als noch in den ersten Monaten der Pandemie. Während der Kreis Stormarn 2020 „nur“ 376 Bußgelder verhängen musste, waren es 2021 insgesamt 635. Die Gesamtsumme an betrage laut Andreas Rehberg, Fachbereichsleiter Sicherheit und Gefahrenabwehr, stolze 85.877 Euro.

Verstöße gegen Maskenpflicht
Die meisten Vergehen seien im Bereich der Kontaktbeschränkungen, Verstöße gegen die Shutdown-Regeln und der Maskenpflicht erfolgt. Dass die Zahl der geahndeten Vergehen sich 2021 so stark erhöhte, sieht er nicht als Hinweis darauf, dass sich die Bürger schlechter oder seltener an die Regeln hielten. Viel mehr gab es längere Phasen mit strengeren Regeln und auch mehr Kontrollen. „Im Rückblick war 2020 ja noch relativ harmlos, was das Ausmaß der Shutdowns anging. Der Sommer war ja fast komplett mit niedrigen Inzidenzen ruhig. Es ging dann erst im November wieder so richtig los“, erklärt er. Der Shutdown inklusive Ausgangssperre und Bundesnotbremse mit den härtesten Regeln sei dann erst im Frühjahr 2021 verhängt worden.
Die fälligen Bußgelder reichen laut Rehberg von 75 bis 2000 Euro. Ob das Geld allerdings beim Kreis lande, sei nicht immer klar. Wenn die Betroffenen Einspruch erheben und der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt und entschieden werde, wer das Geld direkt an das Land Schleswig-Holstein und nicht an den Kreis gezahlt. Die höchsten Bußgelder seien derweil im gewerblichen Bereich verhängt worden, wenn es zu „Wiederholungstaten“ gekommen sei. So seien die 2000 Euro im Bereich besonders uneinsichtiger Gastronomen fällig geworden, nachdem trotz eines ersten Hinweises und Aufklärung erneut gegen Corona-Regeln in demselben Unternehmen verstoßen worden sei.
Kontrolliert wurde und werde die Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln durch die Ordnungsämter der Städte und Ämter, aber auch durch Mitarbeiter des Kreises direkt. Wenn zum Beispiel sowieso Hygiene-Kontrollen in Restaurants durchgeführt werden, würde zum Beispiel zugleich auch überprüft, ob die Corona-Regeln befolgt werden. Auch Mitarbeiter der Vollstreckung seien zum Teil unterwegs, um sich anzuschauen, wo es Verstöße gebe, um diese zu ahnden.

Dieser Beitrag wurde unter Presseartikel veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.