Stormarner Tageblatt 09.02.2022
Schleswig-Holstein lockert: 2G im Einzelhandel fällt weg, Maskenpflicht bleibt
Patrick Niemeier
Mit Blick auf die hohe Impfquote und die auch damit verbundenen zumeist milderen Verläufe von Corona-Infektionen in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung verkündet, die Corona-Regeln ab heute zu lockern. Das wird entsprechend dann auch für den Kreis Stormarn gelten.
Eine der zentralen Änderungen ist der schon häufig geforderte Verzicht auf die 2 G-Regel im Einzelhandel. Ab heute wird diese aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt aber ausdrücklich im gesamten Einzelhandel erhalten. Das gilt auch für Dienstleistungen ohne Körperkontakt. Dazu gehören zum Beispiel Reisebüros, Autovermietungen oder die Niederlassungen von Mobilfunkanbietern. Der Einzelhandel hat auch in Stormarn auf diese Regelung bereits mit Erleichterung reagiert. Es sei durch die Regel zu einer deutlich verringerten Besucher-Frequenz gekommen.
Für die Gastronomie sind die Erleichterungen im Vergleich nicht ganz so groß. Zwar wird die Sperrstunde aufgehoben. Der Besuch von Restaurants und Co. ist allerdings weiterhin nur mit 2G-Plus möglich. Das bedeutet, dass neben der Impfung noch ein negativer, tagesaktueller Schnelltest vorgelegt werden muss.
Wie gehabt sind von diesem Test alle Geboosterten ausgenommen. Ebenso alle doppelt Geimpften, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate her ist, alle Genesenen, deren Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt oder alle doppelt Geimpften, die außerdem genesen sind.
Auch bei Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Minderjährigen, die zur Schule gehen, entfällt bei 2G-Plus weiterhin die Testpflicht. Die erwähnten Ausnahmen von der Testpflicht gelten bei 2G-Plus nicht bei Besuchen in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.
Auch bei Veranstaltungen und Stadienbesuche tut sich etwas. Allerdings wird das den Kreis Stormarn eher weniger betreffen. Große Stadien und Hallen dürfen wieder mehr Besucher empfangen.
Ab 100 Besuchern ist draußen Maskenpflicht
Unter 2 G-Bedingungen dürfen in geschlossenen Räumlichkeiten ab sofort grundsätzlich bis zu 500 Teilnehmer vor Ort sein. Alle Besucher müssen eine Maske tragen. Insgesamt dürfen es nicht mehr als 4000 Zuschauer werden. Das ist in Stormarn aber sowieso bei keiner Indoor-Veranstaltung der Fall, es gebe dafür gar nicht die entsprechende Location. Außerhalb geschlossener Räume sind seit heute bei Veranstaltungen grundsätzlich 500 Personen zugelassen. Es dürfen maximal 10 000 Besucher werden. Für die Zuschauergrößen zwischen 500 und 10 000 gilt, dass es feste Sitz- oder Stehplätze gibt und alle Gäste gleichmäßig verteilt sind. Und dass der Veranstaltungsraum für die Gäste über der 500er Grenze nur zu 50 Prozent belegt wird.
Bedeutet als Rechenbeispiel: eine Veranstaltung unter freiem Himmel hat Platz für maximal 10 000 Besucher. 500 sind ohne Auflagen zugelassen. Bleiben 9500 freie Plätze. Von diesen dürfen 50 Prozent belegt werden. Also 4750 zusätzliche Gäste zu den generellen 500. Am Ende wären also bei einer maximalen Kapazität des Outdoor-Events von normalweise 10 000 insgesamt tatsächlich 5250 Plätze verfügbar. Ab 100 Besuchern muss auch unter freiem Himmel übrigens eine Maske getragen werden.
Für Musiker gibt es auch erste Erleichterungen. So dürfen Chöre wieder ohne Masken singen und Blasorchester wieder proben und auftreten. Hier gilt allerdings die konsequente Anwendung der 2 G-Plus-Regel. Für das Publikum bei Auftritten von Chören und Blasorchestern gilt weiterhin eine Maskenpflicht. In Gottesdiensten muss die Maske beim gemeinsam Singen getragen werden.