Neue Corona-Regeln ab morgen

Stormarner Tageblatt  02.04.2022

Beim verkaufsoffenen Sonntag in Bad Oldesloe kann theoretisch schon ohne Maske geshoppt werden

Zwei Jahre Pandemie haben auch bei den Hinweisschildern wie hier im Bad Oldesloer Bahnhof ihre Spuren hinterlassen. Jetzt können sie beseitigt werden. Die Maskenpflicht in Bahnhönfen entfällt.  Patrick Niemeier.
Zwei Jahre Pandemie haben auch bei den Hinweisschildern wie hier im Bad Oldesloer Bahnhof ihre Spuren hinterlassen. Jetzt können sie beseitigt werden. Die Maskenpflicht in Bahnhönfen entfällt. Patrick Niemeier.

Patrick Niemeier

Bald wird man deutlich weniger Menschen mit Masken in der Öffentlichkeit sehen. Denn ab morgen tritt auch in Stormarn die nächste Stufe der Corona-Lockerungen in Kraft. Diese beziehen sich vor allem auf die Maskenpflicht.

Keine Maskenpflicht mehr im Einzelhandel
Diese entfällt zum Beispiel im Einzelhandel. Schon am verkaufsoffenen Sonntag in Bad Oldesloe kann also theoretisch ohne Maske geshoppt werden. Allerdings wird angesichts der durchaus noch hohen Neuinfektionszahlen empfohlen, dass freiwillig weiterhin auch in Bereichen Mund-Nasen-Schutz getragen wird, in denen es nicht verpflichtend ist. Außerdem ist es jedem Geschäftsbetreiber oder Veranstalter erlaubt, per Hausrecht eine Maskenpflicht zu verlangen. Experten gehen aber davon aus, dass kaum ein Geschäft von diesem Recht Gebrauch machen wird, um Kunden nicht zu vertreiben.
Allgemein sollen Bürger in allen Bereichen, in denen eine große Anzahl von Menschen in Innenräumen zusammenkommt oder in jedem dichten Gedränge, freiwillig zum Mund-Nasen-Schutz greifen. Denn in solchen Situationen erhöhe sich die Übertragungswahrscheinlichkeit des Virus. In einigen Bereichen gilt so oder so auch weiterhin eine strenge Maskenpflicht ohne Freiwilligkeit: Das gilt für alle externen Personen in Krankenhäusern. Sie müssen eine FFP2-Maske tragen. Auch Besucher in Pflegeeinrichtungen müssen FFP2-Masken nutzen. Für Mitarbeiter und alle Personen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt eine einfache Maskenpflicht.
Mund-Nasen-Schutz (medizinisch oder FFP2) muss auch weiterhin bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste getragen werden. Es sei denn die Art der Dienstleistung lässt das nicht zu. Die Maskenpflicht bleibt auch im gesamten ÖPNV einschließlich aller Taxen und Schulbusse erhalten. Genau wie im Einzelhandel entfällt sie aber in Bahnhofsgebäuden ab morgen.
Während in den meisten Bereichen die Testpflicht entfällt, bleibt sie in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Kitas erhalten. Alle Mitarbeiter, Kita-Eltern und Menschen, die in Stormarn in der der Kindertagespflege arbeiten, müssen sich weiterhin regelmäßig testen. Die entsprechenden Antigen-Selbsttests werden vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.
Auch die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und in der Eingliederungshilfe bleibt unverändert. Kliniken müssen ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept als Teil des jeweiligen, verpflichtenden Hygieneplanes aufstellen. Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass die Hygienemaßnahmen weiterhin unbedingt beachtet werden sollen. Dazu gehören regelmäßige Händedesinfektion, regelmäßiges Lüften und außerdem die Desinfektion von Oberflächen und Sanitäranlagen.

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