Stormarner Tageblatt 25.04.2022
Kreis Stormarn: Rückerstattungen fällig – wegen 9-Euro-ÖPNV-Offensive des Bundes ab Juni
Patrick Niemeier
Mit der Schulbuskarte bundesweit Bahn und Bus fahren? Das ist tatsächlich für Schüler aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn von Anfang Juni bis Ende August möglich.
Zumindest dann, wenn ihre Tickets für den HVV- und SH-Tarif über das Olav-Antragsverfahren ausgegeben wurden – was aber tatsächlich der Standard in fast allen Städten und Gemeinden ist. Zurückzuführen ist das alles auf die Initiative der Bundesregierung, die es Bürgern ermöglicht, den ÖPNV bundesweit von Juni bis Ende August für neun Euro pro Monat zu nutzen.
Da es ungerecht wäre, wenn Schüler per Selbstzahleranteil in diesem Zeitraum sogar mehr Geld für ihr Ticket bezahlen würden, werden ihnen die bereits gezahlten Monatsbeiträge für Juni und Juli 2022 erstattet. Die Auszahlung erfolgt ab August durch die „Zentrale Stelle Schülerfahrkarten“, die für die drei genannten Kreise im Kreis Herzogtum Lauenburg beheimatet ist. Es muss explizit kein Antrag gestellt werden, teilt die Kreisverwaltung Stormarn dazu mit.
Für das nächste Schuljahr gilt dann, dass entsprechend auch der Selbstzahleranteil für den August entfällt. Allerdings wird das erst rückwirkend abgewickelt werden können. Man sei beim Online-Antragsverfahren OLAV auf alle Eventualitäten vorbereitet gewesen, sagt Andrew Yomi, Verkehrsplaner beim Kreis Herzogtum Lauenburg, der für die Olav-Schülerfahrkartenplattform verantwortlich ist. „Als wir die Software entwickelt haben, hat aber niemand damit gerechnet, dass es mal zu Erstattungen für einzelne Monate für alle Antragstellerinnen und Antragsteller gleichzeitig kommen könnte“, betont er.
Daher müsse erst der volle Selbstzahleranteil für 2022/23 gezahlt werden, der August werde anschließend rückerstattet. Es sei zu komplex und auch zu teuer für diese einmalige Aktion, das Programm durch den Anbieter umstellen zu lassen.
Ab September läuft dann alles wieder „normal“ und die ausgegebenen Schulbus-Fahrkarten gelten in den Bereichen, für die sie ursprünglich ausgegeben wurden.
Wichtig sei für Schüler, die im Schuljahr 2022/23 erst eingeschult werden oder die Schule wechseln, dass bis zum 12. Juni die Anträge auf Übernahme der Beförderungskosten zur Schule gestellt werden. Das funktioniert auf der Internetplattform www.ticket-olav.de. Schüler, bei denen Anschrift und Schule gleich geblieben sind, müssen keinen neuen Antrag stellen. In diesem Fall werden die jeweiligen Antragssteller nur aufgefordert, die Daten des Vorjahrs zu bestätigen.