Ausgangsbeschränkungen: Was darf man ab 22 Uhr in Stormarn?

Stormarner Tageblatt  03.05.2021

Im Kreisgebiet gilt noch eine nächtliche Ausgangssperre – doch es gibt einige wichtige Ausnahmen

Patrick Niemeier

Die Stormarner halten sich weiterhin sehr diszipliniert an die Corona-Ausgangsbeschränkungen in ihrem Kreis. Auch die Nacht auf den 1. Mai, in der von manchen Bürgern damit gerechnet wurde, dass es zu mehr Verstößen kommen könnte, blieb ruhig. „Es gab nur vereinzelt Verstöße gegen die aufgestellten Regelungen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hatten sich die gesetzlichen Beschränkungen gehalten“, sagte ein Sprecher der Polizeileitstelle am Mittag des 1. Mai in Lübeck.
Die Integrierte Regionalleitstelle Süd (IRLS) in Bad Oldesloe notierte in der Nacht rund einhundert Einsätze für die Kreise Stormarn, Ostholstein und dem Herzogtum Lauenburg.

Sport, Tiere, Notfälle und Arbeit sind Ausnahmen

Doch was genau ist eigentlich nach 22 Uhr noch erlaubt momentan in Stormarn? Und was nicht? Geregelt ist das im überarbeiteten Bundes-Infektionsschutzgesetz. Nach 22 Uhr sind generell nur noch Spaziergänge alleine oder Sport außerhalb von Sportstätten alleine bis Mitternacht gestattet.
Natürlich darf man auch seinen Hund noch Gassi führen. Letzteres darf man auch noch nach Mitternacht. Generell ist es so, dass wie beim Gassigehen, eine notwendige Versorgung von Tieren auch nach Mitternacht gestattet ist.
Ebenso darf man in medizinischen Notfällen seine Wohnung verlassen. Das gilt ebenfalls, wenn man einer anderen Person zur Hilfe eilen muss, wenn die Unterstützung nicht aufschiebbar ist. Auch der Weg zu einer Apotheke, die Notdienst hat, ist gestattet, wenn man dringend ein Medikament benötigt.
Das gilt jedoch nicht für den Weg zu einem Imbiss, um Essen abzuholen. Denn nach 22 Uhr ist der Außerhausverkauf von Speisen bis 5 Uhr untersagt. Der Weg von oder zur Arbeit ist hingegen von den Ausgangsbeschränkungen nicht betroffen, auch wenn man nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen noch auf dem Weg sein muss. Allerdings soll hier der direkte Weg vom Arbeitsplatz zur Wohnung angetreten werden.

Feuerwehr und Presse dürfen unterwegs sein

Nach 22 Uhr darf auch weiterhin jeder unterwegs sein, der das tun muss, um sein Mandat oder seinen ehrenamtlichen Dienst – zum Beispiel bei der Feuerwehr – durchführen beziehungsweise ausüben zu können. Ebenso ist es Pressevertretern erlaubt, für die Berichterstattung unterwegs zu sein, wie das Infektionsschutzgesetz explizit betont.

Rückkehr von privaten Treffen ist untersagt

Wenn man hingegen bei bei einem Freund oder Bekannten – im Rahmen der erlaubten Kontaktbeschränkungen zu Besuch war und zu spät aufgebrochen ist, verstößt man gegen die Regeln der Ausgangsbeschränkungen und muss im Zweifel mit einem Bußgeld rechnen, wenn man nach 22 Uhr noch unterwegs ist. Der Heimweg von einem Treffen ist kein hinreichender Grund, außerhalb der eigenen Wohnung sein zu müssen.
Das gilt übrigens auch, wenn man mit dem Pkw unterwegs ist. Wenn man diesen nach 22 Uhr nicht nutzt, um zur Arbeit zu kommen, seinen Dienst auszuüben oder weil ein Notfall vorliegt, verstößt man gegen die Ausgangsbeschränkung.
Da für eine Aufhebung der der Maßnahmen der Bundes-Coronanotbremse der Inzidenzwert fünf Werktage im betroffenen Kreis unter dem Wert von 100 liegen muss, können Lockerungen frühestens am Donnerstag erfolgen.

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