Stormarner Tageblatt 24.11.2021
Stormarn: Ab heute wird im gesamten HVV-Bereich die Einhaltung der Regeln von Mitarbeitern geprüft
Patrick Niemeier
Wer ab heute in Stormarn Bus und Bahn benutzen will, der muss geimpft, genesen oder getestet sein. Denn dann tritt die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Diese verlangt genau diese Corona-Maßnahme für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dazu einige Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Gilt die 3 G für Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind?
Ja, die Regel gilt laut Rainer Vohl, Sprecher des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) auch explizit für Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht – die weiterhin zusätzlich gilt – nicht einhalten können und ein entsprechendes Attest vorlegen können. Wer sich nicht impfen lassen kann und ein entsprechendes Attest vorweisen kann, muss trotzdem negativ getestet sein.
Wann müssen Ungeimpfte oder Genesene getestet worden sein?
Der Test einer offiziellen Teststation (kein Selbsttest) darf nicht älter als 24 Stunden sein. In Stormarn und Umgebung gibt es diverse Möglichkeiten sich testen zu lassen, auch wenn es mittlerweile deutlich weniger Teststationen als noch im Frühjahr sind.
Wer ist von der 3 G-Regel ausgenommen?
Nur Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schüler, weil diese regelmäßig in den Schulen getestet werden, sind von der Regelung ausgenommen.
Wird es Einschränkungen im ÖPNV-Angebot geben?
Abgesehen davon, dass Personen die nicht geimpft, getestet oder genesen sind nicht mehr transportiert werden, gibt es keine Einschränkungen. Das Verkehrsangebot soll normal weitergehen.
Gilt die 3 G Regel auch im Taxi?
Nein, in Taxen findet die 3G-Regel keine Anwendung.
Wer kontrolliert die 3G-Regel in den Bussen?
Der HVV wird im gesamten Bereich seiner Verkehrsbetriebe seine 750 Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste dafür einsetzen. Die Kontrollen der 3G-Regel erfolgen im Rahmen der normalen Fahrkarten- und Maskenkontrollen. Sie sind daher durchaus stichprobenhaft. Der HVV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Maskenpflicht von 95 Prozent eingehalten werde.
Welche Strafe droht bei Verstößen gegen die 3 G-Pflicht?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es kann daher ein Bußgeld nach dem Infektionsschutzgesetz verhängt werden. Zusätzlich prüft der HVV laut seines Sprechers zusätzlich die Einführung einer Vertragsstrafe, so wie es sie schon beim Verstoß gegen die Maskenpflicht im HVV gebe.
Darf man mit Fieber Bus und Bahn fahren?
Nein, Menschen mit Symptomen einer möglichen Corona-Erkrankung dürfen den ÖPNV nicht nutzen. Dazu zählen neu auftretender Husten, Fieber, Atemnot sowie Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn.