„Corona-Läufe“: Nur einer war legal

Stormarner Tageblatt  29.01.2022

Mehrere Kundgebungen in Stormarn ungenehmigt abgehalten

Patrick Niemeier

Sie demonstrieren gegen die Corona-Maßnahmen, verbreiten Verschwörungserzählungen und sind in großen Teilen gegen die Impfungen gegen das Coronavirus. Auf ihren sogenannten „Spaziergängen“ versammeln sich wöchentlich Kritiker die selbsternannten „Querdenker“ und „Maßnahmenkritiker“ auch in Stormarn. Zuletzt fanden solche Versammlungen in Bad Oldesloe, Ahrensburg und Bargteheide statt. Am Rande der Kundgebung in Bargteheide kam es dabei zu einem gewalttätigen Zusammenstoß mit einer Anti-Spaziergänger-Kundgebung, als „Querdenker“ Gegendemonstranten angegriffen haben sollen.
Erschwerend kommt hinzu: Während die Demo gegen die „Spaziergänger“ angemeldet war, war es der „Spaziergang“ an sich am 24. Januar in Bargteheide nicht. Das gilt auch für Ahrensburg am Donnerstag. Auch dort war nur die Gegen-Kundgebung regulär angemeldet.

Oldesloer „Spaziergang“ als einziger angemeldet
Nur die „Maßnahmenkritiker“ in der Kreisstadt verhielten sich laut Andreas Rehberg, Fachbereichsleiter „Sicherheit und Gefahrenabwehr“ beim Kreis Stormarn, nicht rechtswidrig. Dieser „Corona-Spaziergang“ sei in der aktuellen Woche und für die kommende Woche vollkommen korrekt angemeldet worden. „Während diese Versammlung und die Gegendemonstrationen angemeldet sind und waren, gilt das für die Versammlungen der Maßnahmenkritiker in Ahrensburg und Bargteheide nicht. Diese sind also rechtswidrig organisiert und durchgeführt worden“, erklärt Rehberg.
Allerdings wurde von der Auflösung der „Spaziergänge“ in diesen beiden Orten durch die Polizei trotzdem abgesehen. „Generell gilt, dass wir als Genehmigungsbehörde und die Polizei solche Versammlungen zur politischen Meinungsäußerung positiv begleiten. Das ist auch in diesen Fällen so. Allerdings beobachten die Behörden das ganz genau. Sollte es zu verstärkten Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten kommen, wird die Versammlung aufgelöst“, sagt Rehberg.
Außerdem seien die Behörden dabei herauszufinden, von wem, wo und wie zu diesen Versammlungen aufgerufen wurde und wird. Wer zu nicht genehmigten Versammlungen einlade, den erwarte ein Bußgeld. Es sei nicht einfach diese Veranstalter herauszufinden, aber er wisse, dass die Behörden auch die sozialen Medien und einschlägige Chat-Gruppen im Auge haben und sich bemühen herauszufinden, wer zu diesen „Spaziergängen“ einlädt. „Diese Person wird dann ein Bußgeld bezahlen müssen“, sagt Rehberg.

Dieser Beitrag wurde unter Presseartikel veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.