Knöllchen für Blutspenderin

Stormarner Tageblatt  15.07.2022

Exer-Parkfläche war gesperrt: Strafzettel über 55 Euro nach Aderlass-Termin in Oldesloe

Auch am Tag nach dem Blutspenden-Termin in der Kreisstadt wurde ein Großteil des Exers nicht für Aufbauarbeiten benötigt.  Patrick Niemeier
Auch am Tag nach dem Blutspenden-Termin in der Kreisstadt wurde ein Großteil des Exers nicht für Aufbauarbeiten benötigt. Patrick Niemeier

Patrick Niemeier

Sie wollten sich für die Gesellschaft und die Mitmenschen einbringen und Blut für Menschen in Not spenden, jetzt sitzen sie kopfschüttelnd vor einem Strafzettel der Stadt Bad Oldesloe, die sich im Recht sieht. Ist es eine moralische oder eine juristische Frage? Fehlt es einigen Mitarbeitern der Bad Oldesloer Stadtverwaltung an Fingerspitzengefühl und kommunikativen Fähigkeiten oder konnten die Bußgeldstellenmitarbeiter einfach gar nicht anders handeln?
Fakt ist: Am 27. Juni fand in der Stormarnhalle am Bad Oldesloer Exer eine Blutspenden-Aktion statt. Gleichzeitig war aber seit dem 27. Juni bereits der Exer als Parkfläche gesperrt, da der Aufbau des Vogelschießens für den 30. Juni bereits begonnen hatte. Der lange Vorlauf der Sperrung vor dem traditionellen Fest hat bereits in der Vergangenheit mehrfach für Kritik gesorgt. Ob es logistisch tatsächlich unvermeidbar ist, dass für den Aufbau einiger Buden und eines Zeltes mehrere Tage der Hauptparkplatz der Stadt gesperrt werden muss, gilt als umstritten.

Parkflächen während Blutspende Mangelware

Kurzum: Am Abend des 27. Juni war von einem Vogelschießenaufbau auf dem Großteil des Exers auch nicht viel zu sehen. Da auf anderen Parkflächen – eben aufgrund der Sperrung der Hauptfläche – keine Parkplätze mehr vorhanden waren, parkten mehrere Teilnehmer der Blutspenden-Aktion am Rande der gesperrten Fläche.
Mehrere Personen meldeten sich mit ihren Erlebnissen dazu nun bei der Redaktion des Stormarner Tageblatts. „Wir hatten gefragt, ob wir dort stehen können. Wir sind schroff von Verwaltungsmitarbeitern abgewiesen worden. Es sei nicht ihr Problem, dass dort das Parken nun nicht möglich sei“, berichtete eine der Betroffenen. Der Tonfall sei unfreundlich gewesen.
Ein Vorwurf, der mit Bezug auf einige Bußgeldstellenmitarbeiter nicht neu ist. So erhielt im vergangenen Jahr ein Herzkranker nach eigenen Angaben einen Strafzettel, nachdem sein Pkw vor einer Arztpraxis nicht mehr direkt ansprang.
Die Stadtverwaltung widerspricht dem Vorwurf einer unfreundlichen Ansprache. Die betroffenen Personen seien freundlich und höflich angesprochen worden. Man habe alternative Parkmöglichkeiten aufgezeigt, heißt es. Es sei nur noch Wohnmobilen erlaubt gewesen, bis zum 28. Juni auf den entsprechenden Flächen zu parken.

Stadt widerspricht Darstellungen

Aus Sicht der Stadtverwaltung standen derweil die Blutspenden-Aktion und die Aufbauarbeiten im Rahmen des Kindervogelschießens sowieso nicht im Konflikt. „Für die Blutspenden-Aktion des DRK standen Parkflächen „Am Bürgerpark“ und an der „Stormarnhalle“ entsprechend zur Verfügung“, heißt es. Laut der Betroffenen seien diese aber bereits komplett gefüllt gewesen. Die Stadtverwaltung widerspricht auch dieser Darstellung. Es seien den gesamten Tag über diverse Parkflächen frei gewesen.
Eine Blutspenderin parkte laut eigener Angaben am Rande der gesperrten Fläche, wo weit und breit von einem Vogelschießen-Aufbau nichts zu sehen gewesen sei. Sie erhielt jetzt ein 55-Euro-Bußgeld von der Stadt aufgebrummt. Ihr Ehemann ist entsetzt. „Obwohl bekannt war, dass es diese Blutspenden-Aktion gibt und dafür Parkplätze benötigt wurden, verhängt man so einen Strafzettel? Obwohl das parkende Fahrzeug keinen Aufbau behindern konnte?“, fragt er sich.
Man wolle sich engagieren, es werde immer wieder zu Blutspenden aufgerufen und dann bekomme man das als Quittung, zeigen sich die Betroffenen entsetzt. Die Hoffnung, dass die Stadtverwaltung den Bußgeldbescheid zurückrufe, sobald sie erfahre, dass man an einer Blutspenden-Aktion teilnahm, zerschlägt sich derweil. „Die Kollegen aus dem Bereich Ordnungswidrigkeiten haben entsprechend der rechtlichen Grundlagen gehandelt“, heißt es.

Gespräch mit Betroffenen sei gesucht worden

Ein Gespräch mit den vor Ort befindlichen Personen sei gesucht worden. Und schließlich habe man auch vom rechtlich möglichen Abschleppen der Fahrzeuge abgesehen. „Eine Rücknahme der ausgestellten Bußgeldbescheide ist somit rechtlich nicht begründbar und daher auch nicht vorgesehen“, heißt es abschließend aus der Stadtverwaltung.
Auf die Frage, wie Mitarbeiter aus den entsprechenden Arbeitsbereichen geschult werden und ob sie über kommunikative Strategien für den Austausch mit betroffenen Personen in den entsprechenden Situationen verfügen, ging die Stadtverwaltung nicht ein. Auch auf die Frage, ob man nicht mit mehr Fingerspitzengefühl an die Sache herangehen könnte, wurde lediglich mit Hinweis auf rechtliche Regelungen geantwortet.

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