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Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße

Beitrag des CDU Fraktionsvorsitzenden Jörn Lucas   18.04.2025

Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße

Über die Entscheidung der gemeinsamen Sitzung von WPA und UEVA am 08.04.2025

In einer repräsentativen Demokratie sind Volksvertreter gewählt worden, um für die Bürgerschaft Entscheidungen zu treffen. Dazu werden allgemeine, freie und gleiche Wahlen durchgeführt und die so ermittelten Politiker auf allen Ebenen, also für das Europa-Parlament, den Bundestag, den Landtagen, den Kreistagen und den Vertretungen in den Städten und Gemeinden, sind bei diesen Entscheidungen einzig ihrem Gewissen verpflichtet. Und da die Themen und Aufgaben vielfältig sind, gibt es dazu Entscheidungshilfen und Organisationsformen, die bei einer Entscheidungsfindung helfen.

Die Politiker finden sich deshalb zu Fraktionen zusammen um sich arbeitsteilig den Themenfeldern zu widmen und dann in den Fachausschüssen der Volksvertretungen Entscheidungen vorzubereiten. Um die Meinung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen schon frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen, werden hier Beiräte (in Bad Oldesloe sind der Kinder- und Jugendbeirat, der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Seniorenbeirat und der Wirtschaftsbeirat) gebildet.  Vorbereitet werden diese Entscheidungen durch Vorlagen der Verwaltungen und Anträge der Fraktionen und der Beiräte. Darüber hinaus können sich Bürger in der Einwohnerfragestunde zu Wort melden. Schließlich kann nach § 16b der Gemeindeordnung in Schleswig-Holstein zur „Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde (…) eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen werden. (…) Vorschläge und Anregungen der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandelt werden.“ Eine solche Einwohnerversammlung ist deshalb ein Informations-, Beratungs- und Anregungsgremium.

Entscheidungen können in einer Einwohnerversammlung nur über in dieser Versammlung beratene Vorschläge und Anregungen an das Entscheidungsgremium getroffen werden. Solche Entscheidungen sind schon auf Grund der zufälligen Zusammensetzung einer Einwohnerversammlung nicht bindend. Nur mit hohen Hürden kann der Souverän, also die Bürgerschaft, eine Entscheidung mit einem Volksentscheid an sich ziehen. Die Landesregierung erläutert dies wie folgt: Die Abstimmung im Rahmen eines Volksentscheids bietet den Bürgerinnen und Bürgern über die Teilnahme an Wahlen hinaus die Möglichkeit einer direktdemokratischen Beteiligung. (…) Die Grundlagen des Volksabstimmungsrechts sind in den Artikeln 48 und 49 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Sie werden durch das Volksabstimmungsgesetz sowie die Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes ergänzt. Ein Volksentscheid findet statt, wenn ein vorhergehendes Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist. Dies wiederum setzt zunächst die Durchführung einer zulässigen Volksinitiative voraus.

Konkret für Bad Oldesloe bedeutet dies: Bei der Kritik an der Entscheidung der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Planungsausschusses und des Umwelt-Energie und Verkehrsausschusses am 08.04.2025 wird übersehen, dass eine Einwohnerversammlung eben keinen Volksentscheid zu einem Thema trifft.

Wenn also bemängelt wird, dass Bürger sich gegen die Beibehaltung des bestehenden Verkehrskonzepts und mehrheitlich für konkrete Maßnahmen ausgesprochen hätten und dabei die Erwartung gehabt hätten, ihr Votum wäre quasi die Vorgabe für eine Entscheidung, dem muss mangelnde Kenntnis der rechtlichen Grundlagen vorgehalten werden. Besonders deshalb, weil diese zu Beginn der Einwohnerversammlung auch durch die Bürgerworthalterin erläutert worden sind.  

Ein weiteres kommt hinzu, denn die betreffende Einwohnerversammlung im September 2025 war noch viel weniger eine repräsentative Veranstaltung, als Kritiker sie im Nachgang behaupten. In einer Bekanntmachung der Einwohnerversammlung der Stadt Bad Oldesloe sollte diese Veranstaltung online übertragen werden und die Möglichkeit sich hybrid zu beteiligen bestehen. Das war aber leider nicht der Fall. Nach TOP 02 „Präsentation der potentiellen Umbaumöglichkeiten der Hagenstraße einschl. des Parkplatzes“ brach die Onlineübertragung ab und eine Beteiligung war entgegen der Ankündigung nicht mehr möglich. Auch die Präsentation der Verwaltung selber war zu kritisieren, denn sie verschwieg absichtlich die auch schon zum Zeitpunkt der Einwohnerversammlung bekannte Auffassung der beiden größten Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, obwohl sie genau dazu durch den Vorsitzenden der CDU Fraktion aufgefordert wurde. Es ist kein Wunder, dass sich kein Einwohner positiv äußern konnte, wenn die Verwaltung diese Option unter den Tisch fallen gelassen hat. Dass es sich bei der Präsentation der Verwaltung um einen tendenziösen Vortrag handelte, konnte man auch daran erkennen, dass der Vorschlag eine Begegnungszone einzurichten, nur mit einem verächtlichen Nebensatz erwähnt worden ist, obwohl auch hierzu eine vorherige, deutliche und klare Aufforderung durch den Vorsitzenden der CDU Fraktion erfolgt war.  

Auch die Beteiligung an der Einwohnerversammlung war deutlich weniger überwältigend, als der Kommentator beschreibt. Die Festhalle hat eine maximale Belegung von 444 Personen. Zu Beginn der Einwohnerversammlung sind 155 Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Das ist eine gute Beteiligung von 0,6 % der Oldesloer Bevölkerung, aber überwältigend ist dann doch etwas anderes. Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Anträge sind 95 Einwohnerinnen und Einwohner, also etwa 0,4 % der Oldesloer  anwesend. Folglich bedarf es 48 Stimmen (also 0,2 %) zur Erreichung der Mehrheit. Für den Antrag der Verlegung der Bushaltestelle Hagenstraße in die Lübecker Straße zu verlegen, stimmten 52 Personen.

Wenn also kritisiert wird, das die Berufung auf Bürgerwille und Bürgernähe in den Begründungen des CDU/FBO-Antrags fast schon zynisch anmutet, verkennt dass beide Fraktionen sich auf das Ergebnis der Kommunalwahl berufen, bei der die Hagenstraße das wichtigste Thema gewesen sei. Beide Fraktionen hatten dabei die gemeinsam errungenen 51,3 % der wählenden Oldesloer als genau diesen Auftrag verstanden wissen wollten. Den Kritikern dieser Entscheidung passt dies jedoch nicht in ihr Konzept.

Viel wichtiger ist jedoch, dass in der Einwohnerversammlung gar nicht über die Verwaltungs-Vorschläge für die Hagenstraße sondern nur über vorliegende Anträge abgestimmt worden ist, und in der Sache nur die Verlegung der Bushaltestelle in der Hagenstraße und die Einbeziehung des Mohr-Parkplatzes mehrheitlich angenommen wurden. Vollends lächerlich machen sich Kritiker jedoch, weil die gemeinsam tagenden Ausschüsse, die Anträge der Einwohnerversammlung zwar diskutiert, aber über sie nicht abgestimmt sondern sie nur zur Kenntnis genommen haben. Wenn die Kritiker dann auch noch nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass der für den ÖPNV zuständige Kreis Stormarn sehr klare Argumente gegen eine Verlegung der Bushaltestelle aus der Hagenstraße vorgebracht hat, dem kann man dann nur noch Unredlichkeit vorwerfen. Denn die Bushaltestelle in der Hagenstraße ist als Innenstadt-ZOB ein wichtiger Umsteigehalt für den Oldesloer Westen und vor allem für das Umland, der wegen der Verkehrsführung nicht an die Lübecker Straße verlagert werden kann. Außerdem ist der Innenstadt-ZOB als ÖPNV-Zugang für das KuB, die Sparkasse und die städtische Verwaltung nicht verlegbar. KuB und städtische Verwaltung dürfen nicht weiter als 300 m von der ÖPNV-Verbindung entfernt liegen. Deshalb war die Verlegung des Innenstadt-ZOBs in der Ausschussberatung schon lange vom Tisch. Unverständlich deshalb, warum die Verwaltung in der Einwohnerversammlung dies nicht in die Beratung eingebracht hat.

Es bleibt der fade Geschmack, dass ein demokratischer Entscheidungsprozess mit allen Mitteln bekämpft werden soll und dass hierzu Unwahrheiten und das Verschweigen wichtiger Fakten verwendet werden. 

Jörn Lucas

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Statement des CDU Stadtverbandsvorsitzenden zum Koalitionsvertrag

Beitrag der CDU Bad Oldesloe   14.04.2025

Als Stadtverbandsvorsitzender habe ich die allgemeine Unruhe und Aufregung, die nach der Bundestagswahl entstand nur begrenzt in meinem Stadtverband wahrgenommen.

Einzige Ausnahme waren die „Schuldenbeschlüsse“, die dazu führten, dass ein Mitglied austrat. Allerdings hatte ich hier den Eindruck, dass es sich in diesem Fall um schon länger bestehende Unzufriedenheit handelte und dies nur ein willkommener Anlass war.

Im Übrigen kann ich die Kritik an diesen Beschlüssen kaum verstehen. Jeder der behauptet, man hätte schon bei der Ausrichtung des Wahlkampfes oder nach der Wahl Donald Trumps gewusst, dass man so verfahren müsse, der übertreibt. Sicherlich wäre ein solcher Beschluss, gezielt Geld für Verteidigung und Infrastruktur aufzunehmen, vor der Wahl nicht möglich gewesen. Die Parteien der Restampel hätten weitere Sozialgeschenke machen wollen. 

Man muss zu diesen Beschlüssen feststellen, dass die Schuldenbremse für Ihren wesentlichen Zweck weiterbesteht! Und zwar für konsumtive Ausgaben – sie ist also keinesfalls abgeschafft worden!

Außerdem sind die kolportierten Summen weder so gigantisch wie sie scheinen noch ist bisher ein einziger Euro davon ausgegeben worden. Man hat sich die Möglichkeit eines Kreditrahmens eingeräumt, um auf alles vorbereitet zu sein – und das ist mehr als vernünftig. Gerade wenn man die Vaterlandsverräter und Diktatorenfreunde von AfD und Linke reden hört, zeigt sich: Mit denen ist im Fall der Fälle nur eines sicher, der Verrat am eigenen Land und seinen Einwohnern!

Bezüglich des Koalitionsvertrages finde ich dort viel Gutes und Richtiges, allerdings hätte ich mir noch mehr Mut gewünscht! Dabei vermisse ich nicht, dass zu Rente, Pflege und Krankenversicherung keine konkreten Beschlüsse drinstehen. Solche Themen müssen langfristig gedacht und befriedend gelöst werden und dazu sind detailierte Vorschläge wichtig. Hier hat sicherlich auch das Vorziehen der Bundestagswahl  verhindert, dass die Parteien ausgereiftere Vorschläge gemacht haben.

Was mir allerdings fehlt, ist der überfällige Beschluss zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht! Das Freiwilligenmodel haben wir de facto schon jetzt und Putin wird jede Verzögerung gegen uns nutzen. Hier wie auch beim Thema Steuern und Abgaben sehe ich bei der SPD leider ausgesprochen starke Beharrungskräfte, die man offensichtlich nicht überwinden will und kann. 

Erfreulich finde ich dagegen die Beschlüsse zur Migration. Die SPD ist ganz klar durch das „Tor der Hölle“ gegangen und hat die von Ihr so verteufelten Anträge der CDU zur Migration fast identisch mitgetragen. Das wird hoffentlich mittelfristig große Auswirkungen auf das politische Klima und die gesellschaftspolitischen Debatten haben. Man kann der SPD jetzt natürlich den Vorwurf machen, dass sie die Abstimmungen im Bundestag vor der Wahl hätte mittragen können. Und man muss Sie auch weiter fragen, warum Sie denn jetzt den Worten „In Abstimmung mit den Nachbarländern“ so viel Bedeutung beimisst. Dass dabei die Demonstrationen und Besetzungen von CDU-Einrichtungen im nachhinein als gerechtfertigt anzusehen sind, von der SPD provoziert, gutgeheißen und an denen auch viele persönlich teilgenommen haben. 

Für mich bestätigt sich der Eindruck, dass dies von der SPD nur für die Mobilisierung gegen die CDU genutzt wurde, statt hier das Richtige zu tun.

Meine Hoffnung ist trotzdem, dass die gefundenen Kompromisse tragen, auch und gerade weil sie für CDU und SPD gleichermaßen schwer zu verdauen sind.

Was aus den Beschlüssen wird, werden wir sicherlich erst in 1-2 Jahren wirklich bewerten können. Vielleicht herrscht dann, ob der hoffentlich guten Ergebnisse der Regierungsarbeit, auch noch mehr Mut für Weiteres!

Mathias Nordmann, Stadtverbandsvorsitzender der CDU Bad Oldesloe-

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Hagenstraße bleibt durchgängig!

Beitrag der CDU Bad Oldesloe   11.04.2025

  

 

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Bundespräsident Steinmeier empfängt den Oldesloer CDU Fraktionsvorsitzenden Jörn Lucas in Berlin

Pressemitteilung der CDU Bad Oldesloe   31.03.2025

Bundespräsident Steinmeier empfängt den Oldesloer CDU Fraktionsvorsitzenden Jörn Lucas in Berlin

Körber-Stiftung und Bundespräsidialamt würdigen kommunalpolitisches Ehrenamt

Bad Oldesloe, 31.03.2025. Die Körber-Stiftung und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier laden Anfang April ehrenamtliche Stadt- und Gemeinderatsmitglieder aus ganz Deutschland zu einer zweitägigen Veranstaltung nach Berlin ein. Auch Jörn Lucas nimmt an diesem Erfahrungsaustausch teil, der das Engagement der kommunalen Mandatsträgerinnen und -träger würdigt und ihre Bedeutung für die lokale Demokratie in den Mittelpunkt stellt. Neben einer Fachkonferenz erwartet die Teilnehmenden ein Empfang im Schloss Bellevue durch den Bundespräsidenten.

Jörn Lucas, Fraktionsvorsitzender CDU Bad Oldesloe   Foto: CDU

„Die kommunale Demokratie ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Miteinanders – und sie lebt vom offenen Dialog. Daher freue ich mich sehr über die Möglichkeit, mit Bundespräsident Steinmeier und anderen Engagierten in den Erfahrungsaustausch zu treten und gemeinsame Herausforderungen zu diskutieren“, so Jörn Lucas.

Die zweitägige Veranstaltung beginnt am 7. April mit dem Demokratie Forum Kommunalpolitik der Körber-Stiftung. Rund 200 ehrenamtliche Amts- und Mandatstragende werden gemeinsam mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über die aktuelle Lage und Zukunft der Kommunalpolitik diskutieren. Die Veranstaltung wird am 7. April ab 13:30 Uhr auf der Website der Körber-Stiftung (koerber-stiftung.de) live übertragen.

Höhepunkt der Veranstaltungsreihe ist ein Empfang durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 8. April in Schloss Bellevue. Das Programm umfasst eine Rede des Bundespräsidenten, ein Podiumsgespräch sowie einen Erfahrungsaustausch mit etwa 100 ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzenden. Die Veranstaltung wird am 8. April ab 10:00 Uhr auf der Website der Körber-Stiftung (koerber-stiftung.de) live übertragen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Umfrage unter Stadt- und Gemeinderatsmitgliedern präsentiert. Die im Auftrag der Körber-Stiftung durchgeführte Umfrage beleuchtet die Rahmenbedingungen des Ehrenamts, aktuelle und zukünftige Herausforderungen in den Kommunen sowie die Erfahrungen der Amtstragenden mit Bedrohungen und Gewalt.

Die Umfrageergebnisse sind ab dem 8. April auf https://koerber-stiftung.de/presse/mitteilungen/ verfügbar.
Ehrenamt in der Kommunalpolitik unter Druck:  In Deutschland setzen sich mehr als 200.000 ehrenamtliche Stadt- und Gemeinderatsmitglieder für die lokale Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in ihren Kommunen ein. Doch hoher zeitlicher Aufwand, begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten, wachsende Bürokratie und persönliche Anfeindungen machen es zunehmend schwieriger, diese Ämter zu besetzen. Vor diesem Hintergrund lädt die Körber-Stiftung gemeinsam mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kommunale Ratsmitglieder aus ganz Deutschland zu zwei Veranstaltungen ein, auch um die Engagierten zu würdigen und ihnen im politischen Berlin eine Stimme zu geben.

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