Archiv des Autors: CDU Bad Oldesloe

Der 9. Mai: Europa-Tag

Veröffentlicht unter Beiträge |

Der 8. Mai: Tag der Befreiung

Veröffentlicht unter Beiträge |

Gedenken an über 700 Tote am 24. April 1945 in Bad Oldesloe

  

Veröffentlicht unter Beiträge |

Die CDU Bad Oldesloe wünscht Ihnen ein frohes Osterfest

Veröffentlicht unter Beiträge |

Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße

Beitrag des CDU Fraktionsvorsitzenden Jörn Lucas   18.04.2025

Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße

Über die Entscheidung der gemeinsamen Sitzung von WPA und UEVA am 08.04.2025

In einer repräsentativen Demokratie sind Volksvertreter gewählt worden, um für die Bürgerschaft Entscheidungen zu treffen. Dazu werden allgemeine, freie und gleiche Wahlen durchgeführt und die so ermittelten Politiker auf allen Ebenen, also für das Europa-Parlament, den Bundestag, den Landtagen, den Kreistagen und den Vertretungen in den Städten und Gemeinden, sind bei diesen Entscheidungen einzig ihrem Gewissen verpflichtet. Und da die Themen und Aufgaben vielfältig sind, gibt es dazu Entscheidungshilfen und Organisationsformen, die bei einer Entscheidungsfindung helfen.

Die Politiker finden sich deshalb zu Fraktionen zusammen um sich arbeitsteilig den Themenfeldern zu widmen und dann in den Fachausschüssen der Volksvertretungen Entscheidungen vorzubereiten. Um die Meinung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen schon frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen, werden hier Beiräte (in Bad Oldesloe sind der Kinder- und Jugendbeirat, der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Seniorenbeirat und der Wirtschaftsbeirat) gebildet.  Vorbereitet werden diese Entscheidungen durch Vorlagen der Verwaltungen und Anträge der Fraktionen und der Beiräte. Darüber hinaus können sich Bürger in der Einwohnerfragestunde zu Wort melden. Schließlich kann nach § 16b der Gemeindeordnung in Schleswig-Holstein zur „Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde (…) eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen werden. (…) Vorschläge und Anregungen der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandelt werden.“ Eine solche Einwohnerversammlung ist deshalb ein Informations-, Beratungs- und Anregungsgremium.

Entscheidungen können in einer Einwohnerversammlung nur über in dieser Versammlung beratene Vorschläge und Anregungen an das Entscheidungsgremium getroffen werden. Solche Entscheidungen sind schon auf Grund der zufälligen Zusammensetzung einer Einwohnerversammlung nicht bindend. Nur mit hohen Hürden kann der Souverän, also die Bürgerschaft, eine Entscheidung mit einem Volksentscheid an sich ziehen. Die Landesregierung erläutert dies wie folgt: Die Abstimmung im Rahmen eines Volksentscheids bietet den Bürgerinnen und Bürgern über die Teilnahme an Wahlen hinaus die Möglichkeit einer direktdemokratischen Beteiligung. (…) Die Grundlagen des Volksabstimmungsrechts sind in den Artikeln 48 und 49 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Sie werden durch das Volksabstimmungsgesetz sowie die Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes ergänzt. Ein Volksentscheid findet statt, wenn ein vorhergehendes Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist. Dies wiederum setzt zunächst die Durchführung einer zulässigen Volksinitiative voraus.

Veröffentlicht unter Pressemitteilungen |