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Archiv des Autors: CDU Bad Oldesloe
Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße
Beitrag des CDU Fraktionsvorsitzenden Jörn Lucas 18.04.2025
Der Entscheidungsprozess in einer repräsentativen Demokratie am Beispiel Hagenstraße
Über die Entscheidung der gemeinsamen Sitzung von WPA und UEVA am 08.04.2025
In einer repräsentativen Demokratie sind Volksvertreter gewählt worden, um für die Bürgerschaft Entscheidungen zu treffen. Dazu werden allgemeine, freie und gleiche Wahlen durchgeführt und die so ermittelten Politiker auf allen Ebenen, also für das Europa-Parlament, den Bundestag, den Landtagen, den Kreistagen und den Vertretungen in den Städten und Gemeinden, sind bei diesen Entscheidungen einzig ihrem Gewissen verpflichtet. Und da die Themen und Aufgaben vielfältig sind, gibt es dazu Entscheidungshilfen und Organisationsformen, die bei einer Entscheidungsfindung helfen.
Die Politiker finden sich deshalb zu Fraktionen zusammen um sich arbeitsteilig den Themenfeldern zu widmen und dann in den Fachausschüssen der Volksvertretungen Entscheidungen vorzubereiten. Um die Meinung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen schon frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen, werden hier Beiräte (in Bad Oldesloe sind der Kinder- und Jugendbeirat, der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Seniorenbeirat und der Wirtschaftsbeirat) gebildet. Vorbereitet werden diese Entscheidungen durch Vorlagen der Verwaltungen und Anträge der Fraktionen und der Beiräte. Darüber hinaus können sich Bürger in der Einwohnerfragestunde zu Wort melden. Schließlich kann nach § 16b der Gemeindeordnung in Schleswig-Holstein zur „Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde (…) eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen werden. (…) Vorschläge und Anregungen der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandelt werden.“ Eine solche Einwohnerversammlung ist deshalb ein Informations-, Beratungs- und Anregungsgremium.
Entscheidungen können in einer Einwohnerversammlung nur über in dieser Versammlung beratene Vorschläge und Anregungen an das Entscheidungsgremium getroffen werden. Solche Entscheidungen sind schon auf Grund der zufälligen Zusammensetzung einer Einwohnerversammlung nicht bindend. Nur mit hohen Hürden kann der Souverän, also die Bürgerschaft, eine Entscheidung mit einem Volksentscheid an sich ziehen. Die Landesregierung erläutert dies wie folgt: „Die Abstimmung im Rahmen eines Volksentscheids bietet den Bürgerinnen und Bürgern über die Teilnahme an Wahlen hinaus die Möglichkeit einer direktdemokratischen Beteiligung. (…) Die Grundlagen des Volksabstimmungsrechts sind in den Artikeln 48 und 49 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Sie werden durch das Volksabstimmungsgesetz sowie die Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes ergänzt. Ein Volksentscheid findet statt, wenn ein vorhergehendes Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist. Dies wiederum setzt zunächst die Durchführung einer zulässigen Volksinitiative voraus.“
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Statement des CDU Stadtverbandsvorsitzenden zum Koalitionsvertrag
Beitrag der CDU Bad Oldesloe 14.04.2025
Als Stadtverbandsvorsitzender habe ich die allgemeine Unruhe und Aufregung, die nach der Bundestagswahl entstand nur begrenzt in meinem Stadtverband wahrgenommen.
Einzige Ausnahme waren die „Schuldenbeschlüsse“, die dazu führten, dass ein Mitglied austrat. Allerdings hatte ich hier den Eindruck, dass es sich in diesem Fall um schon länger bestehende Unzufriedenheit handelte und dies nur ein willkommener Anlass war.
Im Übrigen kann ich die Kritik an diesen Beschlüssen kaum verstehen. Jeder der behauptet, man hätte schon bei der Ausrichtung des Wahlkampfes oder nach der Wahl Donald Trumps gewusst, dass man so verfahren müsse, der übertreibt. Sicherlich wäre ein solcher Beschluss, gezielt Geld für Verteidigung und Infrastruktur aufzunehmen, vor der Wahl nicht möglich gewesen. Die Parteien der Restampel hätten weitere Sozialgeschenke machen wollen.
Man muss zu diesen Beschlüssen feststellen, dass die Schuldenbremse für Ihren wesentlichen Zweck weiterbesteht! Und zwar für konsumtive Ausgaben – sie ist also keinesfalls abgeschafft worden!
Außerdem sind die kolportierten Summen weder so gigantisch wie sie scheinen noch ist bisher ein einziger Euro davon ausgegeben worden. Man hat sich die Möglichkeit eines Kreditrahmens eingeräumt, um auf alles vorbereitet zu sein – und das ist mehr als vernünftig. Gerade wenn man die Vaterlandsverräter und Diktatorenfreunde von AfD und Linke reden hört, zeigt sich: Mit denen ist im Fall der Fälle nur eines sicher, der Verrat am eigenen Land und seinen Einwohnern!
Bezüglich des Koalitionsvertrages finde ich dort viel Gutes und Richtiges, allerdings hätte ich mir noch mehr Mut gewünscht! Dabei vermisse ich nicht, dass zu Rente, Pflege und Krankenversicherung keine konkreten Beschlüsse drinstehen. Solche Themen müssen langfristig gedacht und befriedend gelöst werden und dazu sind detailierte Vorschläge wichtig. Hier hat sicherlich auch das Vorziehen der Bundestagswahl verhindert, dass die Parteien ausgereiftere Vorschläge gemacht haben.
Was mir allerdings fehlt, ist der überfällige Beschluss zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht! Das Freiwilligenmodel haben wir de facto schon jetzt und Putin wird jede Verzögerung gegen uns nutzen. Hier wie auch beim Thema Steuern und Abgaben sehe ich bei der SPD leider ausgesprochen starke Beharrungskräfte, die man offensichtlich nicht überwinden will und kann.
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Hagenstraße bleibt durchgängig!
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