Stormarner Tageblatt 19.07.2019
Der Kampf um den knappen Parkraum lässt manchmal jeden Anstand vermissen
Patrick Niemeier Bad Oldesloe Da will man schnell einkaufen, einen Brief einwerfen, eine Lieferung abholen oder auch nur einen Döner aus dem Imbiss und kein Parkplatz ist frei – abgesehen von einem Behindertenparkplatz und der wird dann genutzt. Doch das ist nicht erlaubt und verstößt gegen geltendes Recht. Denn nur ein Inhaber einer Parkberechtigung darf auf den Parkplätzen stehen.
Gleich in mehreren Oldesloer Straßen ist dieses Problem in letzter Zeit verstärkt aufgefallen. Das berichteten Menschen mit Behinderung der Redaktion des Tageblatts. Und die Beobachtungen vor Ort bestätigten diese übermittelten Eindrücke und zeigten einige grundsätzliche Probleme und zum Teil auch erschreckende Rücksichtslosigkeiten.
Denn tatsächlich besteht bei vielen Bürgern der Eindruck, dass die blauen Behindertenparkplatzschilder nur Empfehlungen wären und das kurze Halten darauf für einen Einkauf erlaubt ist. „Ich stehe da doch nur fünf Minuten, stell’ dich nicht so an“, brummelt ein Parkender ohne Berechtigung in der Oldesloer Brunnenstraße, als er darauf angesprochen wird. Sein Beifahrer droht sofort: „Was geht dich das an? Hast du eine Berechtigung“ und dann kommt der große Irrtum: „Man darf hier stehen, wenn alle anderen Parkplätze belegt sind. Das ist ja nur eine Empfehlung. Informiere dich, bevor du klugscheißt“, fügt er wütend an. Ein weiterer Autofahrer steigt aus und bestätigt diese Fehleinschätzung. Außerdem arbeite er hier um die Ecke und müsse eine Bestellung abholen. Die Behindertenparkplätze seien nichts anderes als eine Art Halteverbot.
Eine Betroffene mit Berechtigungsschein berichtet, dass sie sich selbst von Anwohnern auf Parkplatzsuche bepöbeln lassen müsse, wenn sie auf extra ausgewiesenen Parkplätzen einparke. Es existieren sogar Mitbürger , die ein Anrecht auf den Stellplatz sehen, weil er vor ihrer Wohnung ist und die Stellplatzsituation sehr angespannt.
„Natürlich kontrollieren wir das von Stadtseite aus über das Ordnungsamt. Wer ohne Berechtigung auf so einem Parkplatz steht, muss 35 Euro Strafe zahlen“, erklärt Bad Oldesloes Stadtsprecherin Agnes Heesch. Auch ein sofortiges Abschleppen sei möglich, wenn der Fahrer das Auto nicht unverzüglich entferne. Das gebe die allgemeine Rechtsprechung her. Das Bußgeld kann auch dann erhoben werden, wenn ein Beifahrer oder Fahrer im Auto warte, nur um das Abgeschlepptwerden, kommt man dann herum.