Weihnachten/Silvester: Bis zu zehn Personen samt Kinder, Maskenpflicht an Bushaltestellen, Bahnhöfen
Patrick Niemeier Bad Oldesloe Der „Lockdown light“ wurde nach der Konferenz der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel in der vergangenen Woche verlängert. Am Wochenende setzte sich dann die Landesregierung in Schleswig-Holstein damit auseinander, was das für das nördlichste Bundesland bedeutet. Schon im Vorwege hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) angekündigt, zum Teil einen Sonderweg zu gehen. Denn Schleswig-Holstein weise einen niedrigeren Inzidenzwert auf, als die meisten anderen Bundesländer.
Bei den Kontaktbeschränkungen bleibt Schleswig-Holstein bei der bestehenden Regelung. Diese soll allerdings auch Weihnachten oder Silvester nicht aufgeweicht werden. Treffen im privaten wie im öffentlichen Raum sind weiterhin nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Von dieser Regelung werden — im Gegensatz zu allen Ländern — auch alle Kinder erfasst. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.
„Corona macht vor Weihnachten und Silvester nicht halt. Daher bleibt es bei den Regeln auch über Weihnachten und Silvester”, legt sich Ministerpräsident Günther fest. „Der Weg ist kein lockerer. Wir sind mit den Werten nicht so niedrig, dass wir weitgehende Lockerungen machen können“, sagt der Ministerpräsident. Die Beschränkungen werden aus seiner Sicht wohl bis ins neue Jahr greifen müssen. Günther ruft zur Solidarität auf. Dazu gehöre es, nicht aus Sportvereinen auszutreten oder Essen beim Lieferdienst der geschlossenen Gastronomen zu bestellen.
Verschärft wurde der Bereich der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. „Sie besteht nun grundsätzlich in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie grundsätzlich am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, Ausnahmen sind möglich“, sagt Kreissprecher Michael Drenckhahn.
Ab sofort gilt außerdem eine generelle Maskenpflicht auch in Stormarn an allen Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen, Bahnhaltepunkten sowie an allen Bushaltestellen des ÖPNV und des Fernverkehrs. Die übrigen bisher bekannten Bereiche der Maskenpflicht wie zum Beispiel die Fußgängerzone Bad Oldesloe, der Marktplatz in Reinfeld, der Weg zwischen Gymnasium Trittau und Mühlau-Schule und die Ahrensburger Geschäftsstraßen bleiben erhalten.
Neu ist außerdem, dass Masken nun auch vor Verkaufs- und Warenausgabestellen sowie auf Parkplätzen von Supermärkten oder Baumärkten und Co. getragen werden müssen. Die Mindestgröße der Verkaufsfläche pro Kunde wird in Stormarn hingegen nicht verringert. Sie bleibt bei zehn Quadratmeter pro Kundin oder Kunden. Massagepraxen sowie Nagel- oder Kosmetikstudios dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder öffnen.
„Im Kreis Stormarn ist es in den letzten Tagen vermehrt zu Infektionen mit dem Sars-Cov-2-Virus gekommen. Dabei sind nicht mehr alle Infektionsketten nachvollziehbar. Insbesondere die Ansteckungsquelle lässt sich nicht ermitteln“, erklärt Landrat Dr. Henning Görtz. Das lasse erkennen, dass sich das Sars-Cov-2-Virus diffus im Kreis Stormarn ausgebreitet habe. „Die Festlegung von Bereichen in den kreisangehörigen Gemeinden, in denen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend ist, ist insbesondere erforderlich, weil Personen bereits infektiös sind, bevor diese selbst Krankheitssymptome zeigen. Es kann also bereits vorkommen, dass Personen selbst durch das Sprechen und Atmen virusbelastete Aerosole ausscheiden, bevor eine Infektion bei diesen Personen selbst festgestellt wird“, erläutert der Landrat zu den Maßnahmen.
Im Rahmen von Kulturveranstaltungen sind jetzt wieder schulische Veranstaltungen für einzelne Kohorten im Sinne der Schul-Coronaverordnung in Theater, Opern- und Konzerthäusern oder Museen möglich. Das könnte für einige Weihnachtsaufführungen ein Tor öffnen.
Komplett verboten bleibt auch in Stormarn jeglicher Tourismus. Gesperrt bleiben weiterhin die komplette Innengastronomie, alle Hotels und Pensionen sowie alle Sportanlagen.