Dauer- oder Monatstickets sind in Bad Oldesloe oft ein frustrierendes Verlustgeschäft
Patrick Niemeier Bad Oldesloe Die Dauerparkkarte ist bezahlt, ein freier Parkplatz ist im entsprechenden Parkhaus aber trotzdem nicht frei. Das klingt zunächst absurd, ist in Bad Oldesloe aber an der Tagesordnung.
Vor allem am Parkhaus am Pferdemarkt ärgern sich Inhaber einer bezahlten Dauerparkkarte immer wieder seit über einem Jahr darüber, dass sie auf dem Weg zur Arbeit keinen Stellplatz erhalten. Der Grund dafür ist, dass die Kontrollschranke an der Einfahrt zu den überdachten Stellplätzen seit 2019 immer wieder defekt ist. Daher erfolgt keine Kontrolle, ob die dort Parkenden bezahlt haben oder nicht. Das hat sich schnell herumgesprochen, was zur Folge hat, dass das Parkhaus zu einem beliebten kostenlosen Ganztagesstellplatz geworden ist. Manche Pkw-Besitzer stellen ihre vierrädrigen Mobile dort auch gleich für mehrere Tage ab. Der Platz ist damit schnell ausgereizt.
Die Stadt Bad Oldesloe sieht keine Möglichkeiten einzuschreiten. „Die Schrankenanlage in der Tiefgarage am Pferdemarkt befindet sich im Besitz der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes. Die Notwendigkeit der Wartung wurde mit dem Immobilienunternehmen, welches die Eigentümergemeinschaft vertritt, erörtert“, sagt Agnes Heesch, die bei der Stadt Bad Oldesloe für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. „Der Hersteller der Geräte wurde um ein Angebot für die Wartung gebeten. Sobald dieses vorliegt, wird die Wartung und Reparatur in Absprache mit Immobilienunternehmen beauftragt“, so Heesch weiter.
Auf der anderen Seite sieht die Stadt offenbar keine Probleme, das Geld für Dauerkarten einzunehmen. Erstattungen seien nicht eingeplant, auch wenn dauerhaft alle Parkplätze belegt seien und die Dauerkarteninhaber somit nichts von ihrer bezahlten Karte haben. „Entschädigungen für Parkkarteninhaber sind nicht vorgesehen, da die Gebührenpflicht grundsätzlich besteht. Bei den Verträgen, die der Nutzung der Parkgarage Pferdemarkt zugrunde liegen ist keine Erstattung vorgesehen“, sagt Heesch, übersieht dabei aber, dass wegen der defekten Zulassungsbeschränkung momentan tatsächlich nur die Parkkartenbesitzer zahlen, unter Umständen aber keinen Platz bekommen.
Ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Parkhäusern. So beschweren sich regelmäßig Inhaber von Wochen- oder Monatsparkkarten , dass sie keinen Parkplatz bekommen. Denn es sind für sie keine Flächen ausgewiesen. „Sind keine freien Parkplätze auf Grund einer hohen Nutzung durch anderer Verkehrsteilnehmer vorhanden, berechtigt dieser Umstand weder zu Erstattungen noch zur gebührenfreien Nutzung anderer Parkflächen“, stellt Heesch klar.