Stormarner Tageblatt 09.03.2020
Komplexes Thema im Oldesloer Bildungsausschuss
Patrick Niemeier Bad Oldesloe Sorgt die landesweite Kita-Reform in Bad Oldesloe für die Schließung von Gruppen? Muss Personal entlassen werden? Sinken womöglich bereits vorhandene Standards, weil diese über den neuen gesetzlichen Anforderungen liegen? Oder wird vielleicht auch langfristig alles besser für die Beteiligten?
Fest steht schon jetzt, dass die am 12. Dezember durch den Landtag verabschiedete Kita-Reform, die zum 1. August 2020 in Kraft tritt, bisher bei Eltern, pädagogischem Fachpersonal und Einrichtungsleitungen vor allem für Sorgen und Ängste sorgt.
Mehr als 100 Eltern und Erzieher im Ausschuss Die Geschäftsführerin des Schleswig-Holsteinischen Städtebundes, Marion Marx, stellte jetzt einen Überblick über die anstehenden Reformen den Mitgliedern des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses sowie gut 100 Eltern und Erziehern vor. Was den Eltern gefallen dürfte ist, dass sie in Zukunft finanziell entlastet werden. Das Ziel der Reform war und ist, dass die Finanzierung im Endeffekt auf ein Drittel durch das Land, ein Drittel durch die Kommune und ein Drittel durch die Eltern hinausläuft. Damit geht einher, dass deutlich mehr Landesmittel in den Kita-Bereich investiert werden.
Beliefen sich die Förderungen 2019 noch auf 421,4 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln steigt diese Summe laut des Sozialministeriums bis 2022 auf 567,7 Millionen Euro. Allerdings werden mit Eintreten des Gesetzes laut Marx alle direkten Förderungen an die Kitaträger eingestellt. In der Übergangsphase bis 2025 sehen die Finanzströme wie folgt aus: Die Kommune zahlt pro Kindergartenkind aus dem Wohnort Geld an den Kreis. Das Land zahlt pro betreutem Kind einen Beitrag an den Kreis. Im dritten Schritt zahlt der Kreis dann eine Pauschale pro Gruppe an die Kommune aus, die dieses Geld dann auf die Träger verteilen muss.
Wer hat Anspruch auf Fördergelder? 2025 fällt dann die Kommune als Zwischenverteiler weg und die Gelder fließen direkt an die einzelnen Träger. „Würden wir das jetzt sofort so umsetzen, dass die Gelder direkt an die Träger fließen, würden da enorme Ungleichheiten zur bisherigen Finanzierung entstehen“, erklärt Bürgeramtsleiter Thomas Sobczak das System. Fakt ist: Anspruch auf Fördergelder haben nur Kitas, die die Mindeststandards umsetzen. Es gilt das Standard-Qualitäts-Kostenmodell (SQKM). Dazu gehört unter anderem, dass in Zukunft im Elementarbereich in jeder Gruppe zwei Fachkräfte fest beschäftigt werden müssen. Ein Qualitätsmanagement muss verpflichtend und nicht freiwillig installiert werden. Zudem dürfen die Gruppen nur noch aus 20 Kindern, in Ausnahmen aus 22 Kindern bestehen. Aktuell waren noch maximal 25 Kinder möglich.